Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Oktober 2026
Das Wichtigste in Alltagssprache
- Den Endpreis sehen Sie vor der Zahlung. Anmeldung, Halterwechsel, Wiederzulassung und die Ummeldung mit neuem Kennzeichen kosten 99,90 €, mit zwei geprägten Schildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug oder einer Namensänderung), kostet 44,90 €, mit zwei geprägten Schildern 64,80 €. Die Gebühr der Zulassungsstelle und die Umsatzsteuer sind enthalten. Ist eine Gesellschaft oder ein Verein Halter, kommen 6,90 € für den Handelsregister-Abgleich hinzu (§ 5).
- Wir brauchen Ihre Angaben vollständig und richtig. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscodes aus Ihren Papieren, eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und nach der Zahlung Ihre Identifizierung und Unterschrift (§ 7).
- Lehnt die Behörde ab oder kann der Antrag nicht gestellt werden, bekommen Sie Ihr Geld zurück, abzüglich bereits erhobener Gebühren, bereits in Auftrag gegebener Schilder und einer schon bestellten Feinstaubplakette. Liegt der Grund allein oder ganz überwiegend bei Ihnen, etwa bei falschen Angaben oder wenn der Vorgang schon erledigt war und Sie das wussten oder hätten wissen müssen (zum Beispiel das Fahrzeug schon auf Sie zugelassen), erstatten wir nur, was wir dadurch ersparen (§ 13).
- Wie lange die Zulassungsstelle braucht, sagen wir nicht zu. Die Entscheidung liegt bei ihr (§ 12).
- Schilder und Feinstaubplakette tragen Ihr Kennzeichen und sind vom Widerruf ausgenommen (§ 11).
Maßgeblich ist der nachfolgende Vertragstext; diese Übersicht ersetzt ihn nicht.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der KGM Digital UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Anbieter”) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”) über die Website kfz-anmeldeportal.de geschlossen werden. Bestimmungen, die nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter seine Vertragsunterlagen (Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung) in Textform. Sie stimmen für die über diese Website bestellten Leistungen inhaltlich mit diesen AGB überein.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Auftraggeber nach Vertragsschluss in Textform übersandt.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragspartner
KGM Digital UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schreckerstr. 15, 47166 Duisburg, vertreten durch die Komplementärin KGM Digital Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführer Kaan Kaya und Gökhan Mert Metan.
Telefon: 0203 80393001 · E-Mail: info@kfz-anmeldeportal.de
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 675, 611 BGB): Er bereitet den Antrag des Auftraggebers vor. Eingereicht wird der Antrag über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes elektronisch bei der zuständigen Zulassungsbehörde durch die persönlich haftende Gesellschafterin des Anbieters, die KGM Digital Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), die beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde registriert ist und der der Auftraggeber hierfür Vollmacht erteilt (§ 7 Abs. 4).
(2) Über diese Website können bestellt werden:
- Anmeldung eines Fahrzeugs, das in Deutschland noch nicht zugelassen ist, Halterwechsel („Auto umschreiben”), Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs und Ummeldung mit neuem Kennzeichen, jeweils für 99,90 €; eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug oder einer Namensänderung), für 44,90 €. Welche dieser Leistungen bestellt wird, ergibt sich aus den Antworten des Auftraggebers zu Beginn des Antrags und wird vor der Zahlung genannt.
- Auf Wunsch die Reservierung eines Wunschkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsstelle als Teil der Zulassung. Die Reservierungsdauer legt die Zulassungsstelle fest; sie liegt je nach Behörde zwischen einem und zwölf Monaten.
- Zwei geprägte Kennzeichenschilder inklusive Versand für 19,90 € zusätzlich (bei Krafträdern und Anhängern ein Schild), auf Wunsch in Carbonoptik für 3,90 € je Schild.
- Zubehör (etwa Kennzeichenhalter) und, wo der Antrag sie anbietet, die Feinstaubplakette; Auswahl und Preis werden im Bestellvorgang ausgewiesen.
- Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung), wenn der Auftraggeber sie zu Beginn des Antrags wählt; ihr Preis wird vor der Zahlung angezeigt.
(3) Jede Zulassung ist mit den Kennzeichenarten Standard, Saison, Elektro und Oldtimer kombinierbar, soweit die zuständige Behörde sie zuteilt.
(4) Geschuldet ist die sorgfältige Vorbereitung und Einreichung des Antrags, nicht der Erfolg der Amtshandlung. Über den Antrag entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde. Die Erstattungszusage nach § 13 bleibt unberührt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Vorher kann er alle Angaben auf der Übersichtsseite prüfen und korrigieren (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB).
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit dem Beginn der Leistung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
§ 5 Preise und Behördengebühren
(1) Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie enthalten die für die Leistung anfallenden Gebühren der Zulassungsstelle nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und den Versand der Schilder innerhalb Deutschlands. Absatz 3 bleibt unberührt.
(2) Der Preis ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Behördengebühren geschuldet; die Gebühren trägt der Anbieter. Weitere Gebühren oder Auslagen der Zulassungsstelle berechnet der Anbieter für die bestellte Leistung nicht. Nicht Gegenstand der Leistung sind Amtshandlungen, die der Auftraggeber selbst bei einer Behörde veranlasst, sowie Kfz-Steuer, Versicherung und Hauptuntersuchung.
(3) Ist Halter eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (etwa GmbH, UG, KG, GbR oder eingetragener Verein) und erfordert die Leistung eine Unterschrift des Halters (§ 7 Abs. 4), berechnet der Anbieter für die Prüfung der Vertretungsberechtigung durch den Vertrauensdienst (Handelsregister-Abgleich) 6,90 €. Der Betrag steht vor der Bestellung als eigene Zeile da und ist im Gesamtbetrag enthalten.
§ 6 Zahlung
(1) Der Preis ist mit Abgabe der Bestellung zu zahlen. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) abgewickelt; die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt.
(2) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift beginnt der Anbieter mit der Ausführung, sobald der Zahlungsdienstleister den Einzug angenommen hat. Wird die Lastschrift zurückgegeben, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen; bereits erbrachte Leistungen und entstandene Behördengebühren werden dadurch nicht rückgängig gemacht. Hat der Auftraggeber die Rücklastschrift zu vertreten, ersetzt er das dafür tatsächlich berechnete Entgelt, höchstens 5,00 €. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Mahngebühren und Zinsen berechnet der Anbieter nicht.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für den Antrag erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereit, insbesondere: Halter- und Adressdaten einschließlich Geburtsdatum und Geburtsort, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Angaben und Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, soweit für den Vorgang nötig die Sicherheitscodes der Kennzeichen, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), bei der Wiederzulassung die Angaben zur Hauptuntersuchung und ein SEPA-Lastschriftmandat zur Erhebung der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt.
(2) Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Durchführung aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben können straf- und ordnungsrechtliche Folgen haben.
(4) Identifizierung und Unterschrift erfolgen nach der Zahlung: Der Anbieter legt den Vorgang bei einem qualifizierten Vertrauensdienst (Nect GmbH oder Youtrust SAS) an und stellt dem Auftraggeber einen persönlichen Link bereit. Der Auftraggeber weist sich dort mit seinem Ausweisdokument aus und unterschreibt die Vollmacht für die KGM Digital Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) (§ 3 Abs. 1) und, soweit erforderlich, das SEPA-Lastschriftmandat qualifiziert elektronisch (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-Verordnung). Erst danach wird der Antrag übermittelt. Für die Abmeldung ist keine Unterschrift erforderlich.
§ 8 Leistungserbringung durch Dritte
(1) Der Anbieter darf sich zur Erfüllung Erfüllungsgehilfen bedienen (§ 278 BGB), insbesondere des Vertrauensdienstes (§ 7 Abs. 4) und eines Präge- und Versandbetriebs für Schilder, Zubehör, Feinstaubplakette und die Reservierung von Wunschkennzeichen.
(2) Die Zulassungsbehörden und das Kraftfahrt-Bundesamt handeln hoheitlich und sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Lieferung der Kennzeichenschilder und der Feinstaubplakette
(1) Bestellte Schilder und Zubehör versendet ein beauftragter Versanddienstleister innerhalb Deutschlands. Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich. Die voraussichtliche Lieferzeit wird im Bestellvorgang genannt.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Schilder Eigentum des Anbieters (§ 449 BGB).
(3) Die Feinstaubplakette wird als Brief innerhalb Deutschlands versandt. Ihre Ausgabe hängt von der Prüfung des Fahrzeugscheins durch die ausgebende Stelle ab; einen Liefertermin sagt der Anbieter nicht zu. Gibt die Stelle die Plakette nicht aus, erstattet der Anbieter ihren Preis vollständig.
§ 10 Widerrufsrecht für Dienstleistungen (für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht für die Dienstleistungen nach § 3 Abs. 2 ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu, die auf der Seite „Widerrufsbelehrung” abrufbar ist und mit der Auftragsbestätigung übersandt wird.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Die Zustimmung holt der Anbieter vor Abgabe der Bestellung ein.
(3) Widerruft der Verbraucher nach verlangtem vorzeitigem Beginn, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang (§ 357a Abs. 2 BGB), insbesondere für die Prüfung und Erfassung der Angaben, die Reservierung eines Wunschkennzeichens, die Identifizierung und Unterschrift und die Einreichung des Antrags. Ist die Zulassung im Zeitpunkt des Widerrufs bereits vollzogen, ist die Dienstleistung vollständig erbracht.
§ 11 Ausschluss des Widerrufsrechts (für Verbraucher)
(1) Kein Widerrufsrecht besteht für die geprägten Kennzeichenschilder und die Feinstaubplakette: Beide tragen das Kennzeichen des Auftraggebers und sind nach seinen Vorgaben hergestellt bzw. auf sein Fahrzeug ausgestellt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Für Zubehör gilt das Widerrufsrecht für Waren nach der Widerrufsbelehrung.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(3) Die Bearbeitungsdauer der Zulassungsbehörde liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters. Für die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens steht der Anbieter nicht ein; sie wird bei der Zulassungsstelle in Echtzeit abgefragt und kann sich jederzeit ändern. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 13 Erstattung bei Nichtdurchführung
(1) Kann der Auftrag aus Gründen, für die der Auftraggeber nicht allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, erstattet der Anbieter das vereinnahmte Entgelt, insbesondere wenn die Behörde den Antrag ablehnt oder die Durchführung dauerhaft unmöglich ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht.
(2) Beruht die Nichtdurchführung auf Gründen, für die der Auftraggeber allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, behält der Anbieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, auch wenn die Behörde den Antrag aus diesem Grund ablehnt. Solche Gründe sind insbesondere unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben (§ 7), eine vom Auftraggeber verweigerte oder unterlassene Identifizierung oder Unterschrift (§ 7 Abs. 4) sowie der Fall, dass die beantragte Amtshandlung bei Auftragserteilung nicht mehr vorgenommen werden konnte, weil der angestrebte Zustand bereits bestand oder der Vorgang bereits anderweitig beantragt war, etwa weil das Fahrzeug schon auf den Halter zugelassen oder schon umgeschrieben war oder, bei einer beauftragten Abmeldung, schon außer Betrieb gesetzt war, und der Auftraggeber dies wusste oder hätte wissen müssen. Der Anbieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Nichtdurchführung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, insbesondere nicht angefallene Behördengebühren und nicht in Auftrag gegebene Schilder; diesen Betrag erstattet er. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Ersparnis höher ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 10, bleiben unberührt.
(3) Ausgenommen sind Behördengebühren, die die zuständige Stelle bereits vereinnahmt hat; der Anbieter weist den einbehaltenen Betrag aus.
(4) Ausgenommen ist ebenfalls der Anteil für bereits in Auftrag gegebene Kennzeichenschilder; sie sind Sonderanfertigungen (§ 11) und bleiben beim Auftraggeber. Das gilt nicht, wenn der Anbieter die Nichtdurchführung zu vertreten hat oder die Behörde das für den Auftraggeber reservierte Kennzeichen nicht zuteilt. Eine bereits beauftragte Feinstaubplakette bleibt beim Auftraggeber, weil sie für sein Fahrzeug gültig bleibt; gibt die Stelle sie nicht aus, wird ihr Preis erstattet.
(5) Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, über das ursprünglich eingesetzte Zahlungsmittel und ohne Entgelt. Das Widerrufsrecht nach § 10 bleibt unberührt.
§ 14 Gewährleistung für die Kennzeichenschilder
(1) Für die Schilder gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
(2) Die Schilder entsprechen den Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und den einschlägigen DIN-Normen.
§ 15 Datenschutz und Streitbeilegung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung dieser Website. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher: Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.