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Kfz-Anmeldeportal

Auto online umschreiben

Haben Sie ein angemeldetes Auto gekauft oder bekommen, schreiben Sie es hier online auf sich um (Halterwechsel). Das bisherige Kennzeichen können Sie mitnehmen.

Zulassung starten

Was Sie brauchen

  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit dem Sicherheitscode auf der Rückseite unter dem Aufkleber; den Aufkleber tragen Fahrzeugscheine, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt sind.
  • Bei einem neuen Kennzeichen die Codes unter den Siegeln der bisherigen Schilder.
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters, für die Identifizierung und Unterschrift online nach der Zahlung, ohne PIN. Mit dem Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, weil der Pass keine Anschrift trägt.
  • Die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (sieben Zeichen). Sie steht nicht auf den Fahrzeugpapieren; die Versicherung schickt sie per E-Mail, SMS oder ins Kundenkonto.
  • Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit seiner Nummer und dem verdeckten Sicherheitscode, wo der Fall ihn braucht. Den Code tragen Briefe, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt sind.
  • Die IBAN für die Kfz-Steuer. Die Steuer zieht das Hauptzollamt ein, nicht wir.

Kosten

99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, auch wenn Sie das Kennzeichen übernehmen; mit zwei geprägten Schildern 119,80 €.

Bezahlt wird am Ende des Antrags.

Wer was tut

Der neue Halter stellt den Antrag und unterschreibt. Dafür braucht er Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vom Verkäufer und eine eigene eVB-Nummer.

Den Wechsel des Halters regelt § 15 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen); online geht er nach § 30 FZV.

Wann Sie losfahren dürfen

Den vorläufigen Zulassungsnachweis schicken wir Ihnen per E-Mail. Fahren dürfen Sie, sobald die Schilder mit Ihrem Kennzeichen am Auto sind und der Nachweis von außen gut lesbar darin liegt; auf die Post Ihrer Zulassungsstelle warten Sie nicht. Der Nachweis gilt, bis die Stempelplaketten da sind, längstens 14 Tage (§ 31 FZV). Er entsteht mit der positiven Entscheidung der Zulassungsstelle, bei den allermeisten automatisch; wann sie entscheidet, bestimmt die Zulassungsstelle.

Andere Vorgänge

Häufige Fragen

Kann ich ein gekauftes Auto online auf mich umschreiben?

Ja, wenn Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und eine eVB-Nummer haben.

Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers behalten?

In der Regel ja. Das wählen Sie im Antrag; mehr auf der Seite Kennzeichen mitnehmen.

Das Auto ist beim Verkäufer abgemeldet. Was jetzt?

Dann ist es eine Wiederzulassung mit Halterwechsel. Der Antrag erkennt das an Ihren Antworten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. So prüfen wir unsere Inhalte.