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Unterlagen und Codes

Für eine Online-Zulassung zählen wenige Angaben, aber jede muss stimmen. Immer dabei sind Ihr Ausweis für die Identifizierung am Smartphone, die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung mit sieben Zeichen und eine IBAN für die Kfz-Steuer. Die eVB steht auf keinem Fahrzeugpapier: Der Versicherer schickt sie per E-Mail, SMS oder ins Kundenkonto und übermittelt die Bestätigung selbst elektronisch an die Zulassungsbehörde (§ 49 FZV). Mit dem Reisepass brauchen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, weil der Pass keine Anschrift trägt.

Online ersetzen Sicherheitscodes das Vorzeigen der Papiere (§ 21 FZV). Der Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I, trägt auf der Rückseite unter einem Aufkleber einen Code mit sieben Zeichen; die Nummer auf dem Aufkleber ist eine Druckstücknummer und nicht der Code (§ 13 FZV). Diesen Aufkleber tragen Fahrzeugscheine ab dem 1. Januar 2015. Der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil II, trägt einen verdeckten Code mit zwölf Zeichen, den Briefe ab dem 1. Januar 2018 haben (§ 14 FZV). Jedes Siegel auf einem Kennzeichen verdeckt einen Code mit drei Zeichen; die brauchen Sie nur, wenn Sie das Kennzeichen wechseln. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in Feld E des Fahrzeugscheins.

Legen Sie einen Code erst frei, wenn Sie den Antrag gleich stellen. Danach zeigt das Papier den Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“, und ein freigelegtes Siegel gilt als entstempelt; den Code können Sie nicht wieder verdecken. Halten Sie ihn deshalb sofort fest. Ähnliche Zeichen wie 0 und O oder 1 und I verwechselt man leicht. Ist ein Code beim Freilegen beschädigt oder fehlt der Aufkleber, bleibt der Weg zur Zulassungsstelle. Welche Unterlagen Ihr Fall braucht, fragt der Antrag selbst ab. Die Artikel dieses Themas zeigen, wo jeder Code steht, wie Sie ihn freilegen und welche Papiere zu welchem Vorgang gehören.

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