Was braucht man zum Auto anmelden, und warum hängt es vom Fall ab?
Wer ein Auto anmelden möchte, braucht in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Was dazukommt, richtet sich danach, ob das Fahrzeug fabrikneu, gebraucht, abgemeldet oder importiert ist. Fehlt auch nur ein Dokument, scheitert die Anmeldung.
Sie haben gerade ein Auto gekauft oder stehen kurz vor der Anmeldung und fragen sich, was genau auf dem Tisch liegen muss? Dann kennen Sie das Gefühl: Man glaubt, alles beisammen zu haben, und dann fehlt ausgerechnet die eVB-Nummer oder der Fahrzeugbrief ist noch beim Vorbesitzer. Kfz-Anmeldeportal führt Sie durch wenige Fragen zum richtigen Antrag und zeigt Ihnen dabei, welche Angaben konkret gefragt sind.
Welche Unterlagen braucht man in jedem Fall?
Unabhängig davon, ob Sie ein nagelneues Fahrzeug oder einen zwanzig Jahre alten Gebrauchtwagen anmelden: Vier Unterlagen sind immer dabei. Ohne sie läuft nichts.
- Personalausweis oder Reisepass des Halters. Beim Reisepass kommt eine aktuelle Meldebescheinigung hinzu, weil der Pass keine Anschrift trägt. Ausweisen kann nur der Halter selbst; bei einer Firma, wer sie laut Handelsregister vertreten darf.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die siebenstellige alphanumerische Nummer bestätigt der Zulassungsstelle, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie erhalten sie kostenlos bei Ihrer Versicherung, oft in wenigen Minuten online.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Gemäß § 6 Abs. 3 FZV ist der Fahrzeugbrief mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen. Gibt es ihn noch nicht, muss seine Ausfertigung beantragt werden.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer zieht das Hauptzollamt per Lastschrift ein. Dafür braucht die Zulassungsstelle Ihre IBAN und die Ermächtigung zum Einzug.
Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen. Die folgenden Abschnitte zeigen, was hinzukommt.
Welche Papiere braucht man beim Gebrauchtwagen?
Ein Beispiel: Marco aus Berlin kauft einen gebrauchten VW Golf von einer Privatperson in Hamburg. Der Vorbesitzer übergibt ihm Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Was muss Marco zur Anmeldung mitbringen?
Ein Gebrauchtwagen, der angemeldet übergeben wird, wird nicht neu angemeldet, sondern umgeschrieben (Halterwechsel). Zu den vier Pflicht-Unterlagen kommt dann hinzu:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Das Dokument weist nach, dass das Fahrzeug zuletzt ordnungsgemäß zugelassen war. Es trägt unter einer verdeckten Markierung einen Sicherheitscode, der für die Online-Zulassung benötigt wird.
- Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Online geben Sie Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an (§ 26 FZV). Sie stehen im Fahrzeugschein und auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Praxis-Hinweis: Prüfen Sie vor dem Kauf, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist; der Termin gehört in den Online-Antrag.
Beim Online-Verfahren ersetzen die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die körperliche Vorlage der Dokumente. Wichtig: Die Codes dürfen erst freigelegt werden, wenn der Antrag unmittelbar gestellt wird. Danach erscheint auf den Dokumenten der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" (§ 21 FZV).
Was braucht man bei einem fabrikneuen Fahrzeug?
Ein Neuwagen hat noch keinen deutschen Fahrzeugschein. Dafür gibt es andere Nachweise, die belegen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei EU-Typgenehmigung. Das CoC-Papier bestätigt, dass das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Gemäß § 6 Abs. 4 FZV gilt der Nachweis auch als erbracht, wenn die Zulassungsbehörde die Daten über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts abruft.
- Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung bei nationaler Typgenehmigung. Liegt eine nationale Typgenehmigung vor, kann der Nachweis durch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten- und Versionsschlüsselnummer oder durch eine Datenbestätigung geführt werden.
Für die erstmalige Ausfertigung des Fahrzeugbriefs ist nach § 14 FZV die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, der Datenbestätigung oder der Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung erforderlich.
Kein Fahrzeugschein, kein HU-Nachweis: Beides gibt es beim Neuwagen noch nicht. Die Hauptuntersuchung beim Pkw ist erst nach 36 Monaten ab der Erstzulassung fällig.
Was braucht man bei einem importierten Fahrzeug?
Hier wird es aufwendiger. Ein Import aus dem EU-Ausland oder einem Drittstaat erfordert deutlich mehr Dokumente als ein in Deutschland bereits zugelassenes Fahrzeug. Und: Ein importiertes Fahrzeug ohne deutschen Fahrzeugbrief lässt sich nicht online anmelden. Dafür bleibt der Gang zur Zulassungsstelle.
Welche Nachweise die Zulassungsstelle für ein Importfahrzeug verlangt, hängt vom Herkunftsland und vom Fahrzeug ab: in der Regel die ausländischen Fahrzeugpapiere, den Kaufnachweis und die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers; fehlt sie, braucht es ein Gutachten. Erst mit der Zulassung füllt die Zulassungsstelle den deutschen Fahrzeugbrief aus (§ 14 FZV). Klären Sie die Einzelheiten vorher mit Ihrer Zulassungsstelle.
Angenommen, Anna aus München kauft einen Gebrauchtwagen aus Österreich: österreichische Papiere, kein deutscher Fahrzeugbrief. Dann geht sie mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle; online ginge es erst mit einem deutschen Fahrzeugbrief.
Was braucht man bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs?
Das Fahrzeug stand eine Weile in der Garage, jetzt soll es wieder auf die Straße. Klingt einfach. Ist es meistens auch, wenn die Papiere vollständig sind.
Gemäß § 16 FZV sind für die Wiederzulassung Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen. Ausnahme: Bleibt das bisherige Kennzeichen beim selben Halter, ist der Fahrzeugbrief nicht nötig. Ist seit der Abmeldung eine Hauptuntersuchung fällig geworden, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden.
Für die Online-Wiederzulassung gilt außerdem: Sie ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war (§ 29 FZV). Zusätzlich ist anzugeben, dass kein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit Sicherheitscode)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode), außer bei demselben Halter mit bisherigem Kennzeichen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, wenn sie zwischenzeitlich fällig wurde
- eVB-Nummer (auch bei der Wiederzulassung erforderlich, § 49 FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis oder Reisepass
Praxis-Hinweis: Halten Sie die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bereit, bevor Sie den Online-Antrag starten. Einmal freigelegt, sind die Dokumente nicht mehr gültig. Legen Sie sie also erst frei, wenn Sie den Antrag direkt im Anschluss abschicken.
Welche Unterlagen braucht man bei der Online-Zulassung?
Wer online zulässt, legt keine Papiere körperlich vor. Stattdessen werden Codes und Nummern eingegeben. Was konkret gefragt wird, regelt § 26 FZV.
Bei der internetbasierten Zulassung werden unter anderem eingegeben:
- Bisheriges Kennzeichen (bei Wiederzulassung oder Halterwechsel)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Sicherheitscode des Fahrzeugscheins (sieben Zeichen, auf Dokumenten ab 1. Januar 2015)
- Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs (zwölf Zeichen, auf Dokumenten ab 1. Januar 2018)
- eVB-Nummer (sieben Zeichen)
- SEPA-Daten für das Lastschriftmandat
- Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung
Haben Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief noch keinen Aufkleber mit Sicherheitscode, ist die Online-Zulassung nicht möglich. Dann bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.
| Unterlage | Neuwagen | Gebrauchtwagen (D) | Import | Wiederzulassung |
|---|---|---|---|---|
| Personalausweis / Reisepass | Ja | Ja | Ja | Ja |
| eVB-Nummer | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Fahrzeugbrief (Teil II) | Ja / Ausfertigung | Ja | Nein (kein dt. Brief) | Ja (Ausnahme: gleicher Halter) |
| SEPA-Lastschriftmandat | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Fahrzeugschein (Teil I) | Nein | Ja | Nein (ausländ. Papiere) | Ja |
| Hauptuntersuchung | Nein | Termin angeben | klärt die Zulassungsstelle | vorher, wenn fällig geworden |
| CoC / Datenbestätigung | Ja (oder Abruf über die FIN) | Nein | Ja | Nein |
Was gilt bei einer Firmenzulassung?
Meldet eine Firma ein Fahrzeug an, gelten dieselben Grundregeln. Ausweisen und unterschreiben kann nur, wer die Firma laut Handelsregister vertreten darf. Bei beruflich selbstständigen Haltern gehören Angaben zum Beruf oder Gewerbe in den Antrag, die auf Verlangen nachzuweisen sind (§ 6 FZV).
Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen. Das gilt für Firmen genauso wie für Privatpersonen.
Fazit
Die vier Pflicht-Unterlagen sind immer dieselben: Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugbrief und SEPA-Lastschriftmandat. Was darüber hinaus nötig ist, hängt vom konkreten Fall ab. Beim Gebrauchtwagen kommt der Fahrzeugschein hinzu, beim Neuwagen der Nachweis der Typgenehmigung, bei der Wiederzulassung gegebenenfalls eine neue Hauptuntersuchung. Ohne deutschen Fahrzeugbrief ist die Online-Zulassung eines Imports nicht möglich.
Ihr nächster Schritt: Legen Sie Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugbrief und IBAN bereit und beantworten Sie bei Kfz-Anmeldeportal ein paar Fragen. Daraus ergibt sich der richtige Antrag, und Sie sehen sofort, welche weiteren Angaben konkret gefragt sind.
Häufige Fragen
Was braucht man zum Auto anmelden in jedem Fall?
Immer nötig: Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass plus Meldebescheinigung), eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Welche Unterlagen brauche ich beim Gebrauchtwagen?
Ein angemeldeter Gebrauchtwagen wird umgeschrieben (Halterwechsel). Zusätzlich zu den Pflicht-Unterlagen brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vom Verkäufer. Online geben Sie außerdem Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer ist eine 7-stellige alphanumerische Versicherungsbestätigung. Sie erhalten sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung, online meist in unter 5 Minuten.
Welche Papiere brauche ich bei einem importierten Fahrzeug?
Welche Nachweise die Zulassungsstelle für ein Importfahrzeug verlangt, hängt vom Herkunftsland und vom Fahrzeug ab, etwa die ausländischen Fahrzeugpapiere und die Übereinstimmungsbescheinigung. Ohne deutschen Fahrzeugbrief geht die Anmeldung nicht online; dann bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.
Was brauche ich bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs?
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (außer bei gleichem Halter mit bisherigem Kennzeichen), eVB-Nummer, SEPA-Mandat und ggf. einen aktuellen HU-Nachweis, wenn die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Kann ich ein Auto ohne CoC-Papier anmelden?
Bei einem Neuwagen mit EU-Typgenehmigung ja: Die Zulassungsbehörde kann die Daten über die FIN aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts abrufen. Das CoC gilt dann als vorgelegt (§ 6 Abs. 4 FZV).
Welche Unterlagen braucht eine Firma bei der Kfz-Anmeldung?
Dieselben Pflicht-Unterlagen wie Privatpersonen. Ausweisen und unterschreiben kann nur, wer die Firma laut Handelsregister vertreten darf; Angaben zum Gewerbe sind auf Verlangen nachzuweisen (§ 6 FZV).
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 Antrag auf Zulassung (Bundesministerium der Justiz)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Bundesministerium der Justiz)
- Fahrzeugzulassung – Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem anderen Staat (Bundesportal)
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Fahrzeugs (Bundesportal)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen (Bundesministerium der Justiz)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 27 Internetbasierte Erstzulassung (Bundesministerium der Justiz)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (Bundesministerium der Justiz)
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