Abgemeldetes Auto wieder anmelden
Ein abgemeldetes Fahrzeug lassen Sie hier online wieder zu (Wiederzulassung), auch wenn Sie es abgemeldet gekauft haben.
Zulassung startenWas Sie brauchen
- Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit dem Sicherheitscode auf der Rückseite unter dem Aufkleber; den Aufkleber tragen Fahrzeugscheine, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt sind.
- Personalausweis oder Reisepass des Halters, für die Identifizierung und Unterschrift online nach der Zahlung, ohne PIN. Mit dem Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, weil der Pass keine Anschrift trägt.
- Die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (sieben Zeichen). Sie steht nicht auf den Fahrzeugpapieren; die Versicherung schickt sie per E-Mail, SMS oder ins Kundenkonto.
- Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit seiner Nummer und dem verdeckten Sicherheitscode, wo der Fall ihn braucht. Den Code tragen Briefe, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt sind.
- Die IBAN für die Kfz-Steuer. Die Steuer zieht das Hauptzollamt ein, nicht wir.
- Eine gültige Hauptuntersuchung. Ist sie in der Zwischenzeit fällig geworden, muss sie vorher gemacht werden.
Kosten
99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit zwei geprägten Schildern 119,80 €.
Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Was vor der Wiederzulassung gilt
Für die Wiederzulassung verlangt die Verordnung Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und eine Hauptuntersuchung, wenn sie inzwischen fällig wurde (§ 16 FZV). Den Fahrzeugbrief nicht, wenn derselbe Halter das bisherige Kennzeichen behält.
Online geht die Wiederzulassung, wenn das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre abgemeldet war und kein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde (§ 29 FZV). Eingegeben werden die Codes des Fahrzeugscheins, mit dem abgemeldet wurde, und des Fahrzeugbriefs.
Altes Kennzeichen oder neues
Bleibt der Halter derselbe, können Sie das bisherige Kennzeichen wieder verwenden, wenn es noch für Sie reserviert ist. Sonst wählen Sie ein Wunschkennzeichen oder lassen eines zuteilen.
Andere Vorgänge
Häufige Fragen
Kann ich ein abgemeldetes Auto online wieder anmelden?
Ja, mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer und gültiger Hauptuntersuchung.
Ich habe ein abgemeldetes Auto gekauft. Geht das auch?
Ja. Dann ist es eine Wiederzulassung mit Halterwechsel; der Antrag fragt danach.
Mein Auto ist seit mehr als sieben Jahren abgemeldet. Geht das online?
Nein. Online geht die Wiederzulassung nur innerhalb von sieben Jahren nach der Abmeldung; danach bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Internetbasierte Wiederzulassung
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Vorläufiger Zulassungsnachweis
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