Neuwagen online anmelden
Ein fabrikneues oder importiertes Fahrzeug, das noch nie in Deutschland zugelassen war, melden Sie hier online an, ohne Termin.
Zulassung startenWas Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass des Halters, für die Identifizierung und Unterschrift online nach der Zahlung, ohne PIN. Mit dem Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, weil der Pass keine Anschrift trägt.
- Die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (sieben Zeichen). Sie steht nicht auf den Fahrzeugpapieren; die Versicherung schickt sie per E-Mail, SMS oder ins Kundenkonto.
- Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit seiner Nummer und dem verdeckten Sicherheitscode, wo der Fall ihn braucht. Den Code tragen Briefe, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt sind.
- Die IBAN für die Kfz-Steuer. Die Steuer zieht das Hauptzollamt ein, nicht wir.
Kosten
99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit zwei geprägten Schildern 119,80 €.
Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Ihr Kennzeichen
Sie lassen ein Wunschkennzeichen prüfen und von uns reservieren, bringen eine eigene Reservierung mit PIN mit oder lassen sich eines von der Zulassungsstelle zuteilen. Die Reservierung des Wunschkennzeichens ist im Preis enthalten.
Die Schilder bestellen Sie auf Wunsch gleich mit; sie kommen geprägt per Post. Den vorläufigen Zulassungsnachweis schicken wir Ihnen per E-Mail. Fahren dürfen Sie, sobald die Schilder mit Ihrem Kennzeichen am Auto sind und der Nachweis von außen gut lesbar darin liegt; auf die Post Ihrer Zulassungsstelle warten Sie nicht. Der Nachweis gilt, bis die Stempelplaketten da sind, längstens 14 Tage (§ 31 FZV). Er entsteht mit der positiven Entscheidung der Zulassungsstelle, bei den allermeisten automatisch; wann sie entscheidet, bestimmt die Zulassungsstelle.
Fahrzeuge aus dem Ausland
Ein Fahrzeug, das in Deutschland noch nie zugelassen war, wird angemeldet, auch wenn es aus dem Ausland kommt. Online braucht der Antrag Nummer und Sicherheitscode eines deutschen Fahrzeugbriefs (§ 27 FZV). Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen war, füllt die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief erst im Zusammenhang mit der Zulassung aus (§ 14 FZV); liegt noch kein deutscher Fahrzeugbrief vor, bleibt deshalb der Weg zur Zulassungsstelle.
Andere Vorgänge
Häufige Fragen
Kann ich einen Neuwagen online anmelden?
Ja. Sie tragen die Angaben aus dem Fahrzeugbrief und die eVB-Nummer ein, bezahlen am Ende des Antrags und unterschreiben online mit Ihrem Ausweis, ohne PIN. Wir übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsstelle.
Ich habe ein angemeldetes Auto gekauft. Ist das eine Anmeldung?
Nein, das ist ein Halterwechsel. Der Antrag erkennt das an Ihren Antworten und wählt den richtigen Vorgang.
Kann ich ein Importfahrzeug online anmelden?
Nur mit einem deutschen Fahrzeugbrief, denn der Antrag braucht seine Nummer und seinen Sicherheitscode. Liegt noch keiner vor, stellt ihn die Zulassungsstelle bei der Zulassung aus; dann bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.
Was passiert, wenn die Zulassung nicht klappt?
Geht Ihr Auftrag nicht durch, bekommen Sie Ihr Geld zurück, ausgenommen Gebühren, die die Behörde schon eingezogen hat, bereits in Auftrag gegebene Schilder und eine schon bestellte Feinstaubplakette. Vorausgesetzt, der Grund liegt nicht bei Ihnen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuteilung von Kennzeichen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zulassungsbescheinigung Teil II
- § 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Internetbasierte Erstzulassung
- § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Vorläufiger Zulassungsnachweis
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