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Sicherheitscode im Fahrzeugbrief: Wo er steht und wann Sie ihn freilegen

Unterlagen und Codes · Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf alphanumerischen Zeichen und liegt unter einer fälschungserschwerenden Abdeckung. Er ersetzt bei der Online-Zulassung die persönliche Vorlage des Fahrzeugbriefs. Freilegen dürfen Sie ihn nur unmittelbar vor dem Antrag, etwa bei Kfz-Anmeldeportal.

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Sicherheitscode im Fahrzeugbrief: Wo er steht und wann Sie ihn freilegen

Was ist der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief und wozu dient er?

Ein Beispiel: Thomas aus Düsseldorf hat gerade einen gebrauchten VW Golf gekauft. Er möchte das Fahrzeug online auf sich umschreiben, hält den Fahrzeugbrief in der Hand und fragt sich: Wo genau ist dieser Code, und darf ich ihn jetzt schon freilegen? Die Antwort auf beide Fragen lesen Sie in diesem Artikel.

Kfz-Anmeldeportal führt Sie durch den Antrag und fragt den Code genau dann ab, wenn er gebraucht wird. So legen Sie ihn nicht zu früh frei.

Wo genau befindet sich der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief?

Der Code liegt unter einer fälschungserschwerenden Sicherheitsabdeckung auf der Zulassungsbescheinigung Teil II. Neben dieser Abdeckung steht der Hinweis: „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig." Diesen Hinweis finden Sie direkt neben der Abdeckung, gut lesbar gedruckt.

Fahrzeugbriefe, die vor dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, tragen keinen solchen Aufkleber. Für diese Dokumente ist eine Online-Zulassung nicht möglich; dann bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.

Praxis-Hinweis: Prüfen Sie vor dem Start Ihres Online-Antrags, ob Ihr Fahrzeugbrief den verdeckten Sicherheitscode trägt. Fehlt der Aufkleber, wurde der Brief vor 2018 ausgestellt und ein Online-Verfahren scheidet aus.

Wie ist der Sicherheitscode aufgebaut?

Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II besteht aus zwölf Zeichen, Buchstaben und Ziffern. Groß- und Kleinschreibung zählt. Ähnliche Zeichen wie 0 und O oder 1 und l verwechselt man leicht; prüfen Sie die Eingabe deshalb Zeichen für Zeichen.

Wann dürfen Sie den Sicherheitscode freilegen?

Die Antwort ist eindeutig: nur unmittelbar im Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren, wie es § 21 FZV ausdrücklich vorschreibt. Früheres Freilegen, etwa „zur Vorbereitung" oder „um den Code schon mal zu notieren", ist nicht erlaubt. Der Grund ist praktisch: Sobald die Abdeckung entfernt ist, erscheint der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" sichtbar auf dem Fahrzeugbrief.

Wer den Code zu früh freilegt und den Antrag dann nicht stellt, hat ein Papier mit sichtbarem Hinweis „Dokument nicht mehr gültig“ in der Hand. Klären Sie dann mit der Zulassungsstelle, wie es weitergeht.

Legen Sie den Code also erst frei, wenn der Antrag Sie dazu auffordert, und schließen Sie den Vorgang dann zügig ab.

Wofür wird der Sicherheitscode bei der Online-Zulassung verwendet?

Das Freilegen des Codes dient als Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil II. Wer den Code kennt, hat das Dokument in der Hand gehabt. Bei der internetbasierten Erstzulassung ersetzt die Erfassung von Nummer und Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs die persönliche Vorlage des Dokuments bei der Zulassungsstelle (§ 27 FZV). Zusätzlich wird die Nummer des Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II eingegeben.

Bei Wiederzulassung, Halterwechsel und Wohnsitzwechsel werden Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Nummer und Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II mit dem Zentralen Fahrzeugregister abgeglichen. Stimmen die Daten überein, ist der Besitz des Fahrzeugbriefs nachgewiesen; die Zulassungsstelle kann den Antrag bearbeiten, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.

Neben dem Code werden für die Online-Zulassung auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung und die Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer benötigt. Halten Sie diese Angaben bereit, bevor Sie den Antrag starten.

Was passiert, wenn der Fahrzeugbrief keinen Sicherheitscode hat?

Fehlt der Code, weil der Fahrzeugbrief vor dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde, ist ein Online-Verfahren nicht möglich. Dasselbe gilt, wenn die Abdeckung beschädigt ist oder der Code beim Freilegen unleserlich wurde. In diesen Fällen bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.

Auch bei Fahrzeugen, die nur ausländische Papiere haben, also Importe ohne deutschen Fahrzeugbrief, scheidet das Online-Verfahren aus. Für diese Fälle wird der Fahrzeugbrief erst im Zusammenhang mit der Zulassung in Deutschland ausgefertigt (§ 14 Abs. 1 FZV); bis dahin gibt es keinen Code, den man eingeben könnte.

Ein weiterer Fall: Wenn bei der Wiederzulassung das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war, ist die Online-Wiederzulassung nach § 29 FZV nicht möglich. Auch dann ist die Zulassungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Praxis-Hinweis: Halten Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, eVB-Nummer und IBAN bereit, bevor Sie den Antrag öffnen. Wer mittendrin sucht, riskiert, die Abdeckung zu früh freizulegen und dann abbrechen zu müssen.

Schritt für Schritt: So legen Sie den Sicherheitscode richtig frei

Der Ablauf ist einfach, wenn Sie die Reihenfolge einhalten. Starten Sie den Antrag, beantworten Sie die Fragen zu Fahrzeug und Anlass und wählen Sie Ihr Kennzeichen. Erst wenn der Antrag Sie zur Eingabe des Fahrzeugbriefs auffordert, nehmen Sie das Dokument zur Hand.

Prüfen Sie, ob die Abdeckung noch intakt ist. Ist sie beschädigt oder fehlt sie, brechen Sie ab und wenden Sie sich an die Zulassungsstelle. Ist alles in Ordnung, entfernen Sie die Abdeckung vorsichtig; ein scharfes Werkzeug brauchen Sie dafür nicht. Darunter erscheinen der zwölf Zeichen lange Code und der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig".

Geben Sie den Code zeichengenau ein. Groß- und Kleinbuchstaben werden unterschieden; achten Sie darauf, ob ein Zeichen ein Buchstabe oder eine Ziffer ist. Geben Sie außerdem die Nummer des Fahrzeugbriefs ein, die auf dem Dokument aufgedruckt ist.

Danach weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus und unterschreiben digital. Mit dem Reisepass legen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vor, weil der Pass keine Anschrift trägt. Eine PIN des Personalausweises oder ein Kartenlesegerät brauchen Sie nicht. Kfz-Anmeldeportal leitet den Antrag elektronisch an die zuständige Zulassungsstelle weiter; diese prüft und entscheidet.

Übersicht: Wann wird der Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs benötigt?
Vorgang Sicherheitscode Fahrzeugbrief nötig? Hinweis
Erstzulassung (Neuwagen) Ja Nummer und Code des Fahrzeugbriefs, § 27 FZV
Wiederzulassung (selber Halter, gleiches Kennzeichen) Nein Nur Fahrzeugschein-Code nötig, § 16 FZV
Wiederzulassung (neues Kennzeichen oder neuer Halter) Ja § 29 FZV; nur bis sieben Jahre nach Abmeldung online möglich
Halterwechsel Ja Abgleich mit Zentralem Fahrzeugregister, Anlage 11 FZV
Ummeldung nach Umzug, gleiches Kennzeichen Nein Bei Weiterführung des Kennzeichens kein Fahrzeugbrief, § 30 FZV
Ummeldung nach Umzug, neues Kennzeichen Ja § 30 FZV; Abgleich mit Registerdaten

Fazit

Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zwölf Zeichen lang, liegt unter einer fälschungserschwerenden Abdeckung und ersetzt bei der Online-Zulassung die persönliche Vorlage des Fahrzeugbriefs. Die wichtigste Regel: erst freilegen, wenn der Antrag Sie dazu auffordert. Wer die Abdeckung zu früh entfernt, hat ein Papier mit dem Hinweis „Dokument nicht mehr gültig“ in der Hand.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, eVB-Nummer und IBAN bereit und starten Sie Ihren Antrag bei Kfz-Anmeldeportal. Die Fragen am Anfang zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall brauchen und wann genau Sie den Code freilegen sollen.

Häufige Fragen

Wie viele Zeichen hat der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief?

Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II hat zwölf Zeichen, Buchstaben und Ziffern. Groß- und Kleinschreibung zählt; übernehmen Sie ihn zeichengenau.

Wann darf ich die Abdeckung des Sicherheitscodes entfernen?

Nur unmittelbar im Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren, wie es § 21 FZV vorschreibt. Wer die Abdeckung zu früh entfernt und den Antrag nicht stellt, hat ein Papier mit dem Hinweis „Dokument nicht mehr gültig“ in der Hand.

Was passiert, wenn ich den Sicherheitscode freigelegt habe?

Unter der Abdeckung erscheint der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ (§ 21 FZV). Bewahren Sie das Papier trotzdem auf, bis die Unterlagen der Zulassungsstelle per Post da sind.

Welche Fahrzeugbriefe haben einen Sicherheitscode?

Zulassungsbescheinigungen Teil II, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, tragen den Sicherheitscode. Ältere Fahrzeugbriefe haben keinen Code; für diese ist eine Online-Zulassung nicht möglich.

Wann brauche ich den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs nicht?

Bei einer Wiederzulassung oder Ummeldung, bei der derselbe Halter sein bisheriges Kennzeichen behält, ist der Fahrzeugbrief-Code nicht nötig. Nur der Sicherheitscode des Fahrzeugscheins wird dann abgefragt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Sicherheitscode des Fahrzeugscheins und dem des Fahrzeugbriefs?

Der Code des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hat 7 Zeichen; Fahrzeugscheine mit Code gibt es ab dem 1. Januar 2015. Der Code des Fahrzeugbriefs (Teil II) hat 12 Zeichen und ist ab dem 1. Januar 2018 vorhanden.

Quellen

Redaktion Kfz-Anmeldeportal

Veröffentlicht am . Redaktionsgrundsätze

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