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Kfz-Steuer per SEPA-Lastschrift: Das Mandat bei der Zulassung

Steuer und Versicherung · Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Bei jeder Fahrzeugzulassung ist ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Pflicht. Ohne es ist keine Zulassung möglich. Das Hauptzollamt zieht die Steuer dann automatisch ein. Bei Kfz-Anmeldeportal erteilen Sie das Mandat direkt im Online-Antrag, ohne Papierkram.

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Kfz-Steuer per SEPA-Lastschrift: Das Mandat bei der Zulassung

Ist das SEPA-Lastschriftmandat wirklich Pflicht bei der Zulassung?

Ihr Fahrzeug steht bereit, die eVB-Nummer liegt vor, der Fahrzeugbrief ist griffbereit. Und dann stockt es: Das SEPA-Formular fehlt, oder Sie wissen nicht, wohin es geht. Bei Kfz-Anmeldeportal erteilen Sie das Mandat direkt im Online-Antrag, ohne separates Formular ausdrucken oder zur Post gehen zu müssen.

Warum das Hauptzollamt und nicht das Finanzamt zuständig ist

Seit dem 1. Juli 2014 verwaltet die Zollverwaltung die Kraftfahrzeugsteuer. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Für die Kfz-Steuer gilt: Das Hauptzollamt erstellt den Steuerbescheid und zieht den Betrag per SEPA-Lastschrift ein.

Der Ablauf ist klar geregelt: Nach der Zulassung übermittelt die Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten sowie das SEPA-Lastschriftmandat an das zuständige Hauptzollamt. Auf dieser Grundlage erstellt das Hauptzollamt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern, die Behörden tauschen die Daten untereinander aus.

Praxis-Hinweis: Halten Sie Ihre IBAN bereit, bevor Sie mit dem Zulassungsantrag beginnen. Ohne sie lässt sich das SEPA-Mandat nicht erteilen und der Antrag nicht abschließen.

Welche Voraussetzungen müssen neben dem Mandat erfüllt sein?

Das SEPA-Lastschriftmandat allein reicht nicht. Neben dem Mandat dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann. Wer also ein Fahrzeug auf sich zulassen möchte und noch offene Kfz-Steuerbeträge aus einer früheren Zulassung hat, wird an der Zulassungsstelle scheitern.

Ein Beispiel: Thomas aus Hannover kauft einen gebrauchten Opel Corsa. Der Wagen ist abgemeldet, und aus seinem früheren Auto ist beim Hauptzollamt noch Kfz-Steuer offen. Die Wiederzulassung des Corsa ist erst möglich, wenn dieser Rückstand beglichen ist.

Prüfen Sie daher vor der Zulassung:

  • Gibt es offene Kfz-Steuerbeträge beim Hauptzollamt?
  • Liegt eine gültige IBAN vor, auf die das Mandat erteilt werden kann?
  • Läuft das Konto auf den künftigen Halter?

Wie funktioniert das SEPA-Mandat bei der Zulassung konkret?

Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs ist das SEPA-Lastschriftmandat gleichzeitig mit der Anmeldung abzugeben. Für die Erteilung des Mandats kann das Formular 032021 der Generalzolldirektion verwendet werden. Es ist auf der Internetseite des Zolls abrufbar, kann dort online ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Alternativ erhalten Sie das Formular direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle.

Am Schalter gilt beim Formular 032021: Läuft das Konto nicht auf den Halter, unterschreiben Kontoinhaber und Halter. Im Online-Antrag ist das nicht vorgesehen; dort erteilt der künftige Halter das Mandat für sein eigenes Konto, bei einer Firma für das Konto der Firma. In beiden Fällen leitet die Zulassungsbehörde das Mandat an das Hauptzollamt weiter.

Für ein bereits zugelassenes Fahrzeug, bei dem der Zahler der Kraftfahrzeugsteuer wechselt, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat direkt beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. In diesem Fall ist der Weg zur Zulassungsstelle nicht notwendig.

SEPA-Mandat bei der Kfz-Zulassung: Wer unterschreibt und wohin es geht
Situation Wer unterschreibt Wohin das Mandat geht
Kontoinhaber = Fahrzeughalter Eine Person Über die Zulassungsbehörde ans Hauptzollamt
Kontoinhaber ≠ Fahrzeughalter Am Schalter beide Personen, online nicht möglich Über die Zulassungsbehörde ans Hauptzollamt
Zahlerwechsel bei bestehendem Fahrzeug Neuer Kontoinhaber (ggf. + Halter) Direkt ans Hauptzollamt (Formular 032021)
Online-Zulassung Digitale Eingabe der IBAN im Antrag Automatisch über das Online-System ans Hauptzollamt

Was gilt bei der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs?

Bei einer Wiederzulassung gelten dieselben Grundregeln wie bei der Erstzulassung: Ein SEPA-Lastschriftmandat ist Pflicht. Bei der Wiederzulassung am Schalter muss das Mandat im Original schriftlich von der Halterin oder dem Halter unterschrieben vorgelegt werden. Läuft das Konto auf eine andere Person, unterschreiben dort beide.

Für die Online-Wiederzulassung gilt nach § 29 FZV: Sie ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war. Ist diese Frist überschritten, bleibt der Weg zur Zulassungsstelle. Das SEPA-Mandat wird dabei digital im Antrag erteilt: Die Daten werden durch die für die Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde verifiziert, und das System erzeugt den erforderlichen Datensatz für den Steuereinzug.

Eine für die Erstversteuerung erteilte SEPA-Lastschrift gilt auch für die Folgejahre. Sie müssen das Mandat also nicht jährlich erneuern. Es bleibt gültig, bis Sie es widerrufen oder sich die Kontodaten ändern.

Wie erteile ich das SEPA-Mandat bei der Online-Zulassung?

Bei internetbasierten Zulassungsverfahren werden die Daten für das SEPA-Lastschriftmandat durch die für die Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde verifiziert. Das bedeutet: Sie geben Ihre IBAN im Antrag ein, das System prüft die Angaben und erzeugt den für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlichen Datensatz. Ein separates Formular müssen Sie nicht ausdrucken oder einsenden.

Bei Kfz-Anmeldeportal ist das SEPA-Mandat ein fester Schritt im Antragsprozess. Egal ob Anmeldung, Ummeldung, Halterwechsel oder Wiederzulassung: Die IBAN wird immer abgefragt. Das gilt auch bei einer Ummeldung nach einem Umzug, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben. Das verlangt der elektronische Antrag bei jedem dieser Vorgänge.

Nach dem Abschluss des Antrags leitet Kfz-Anmeldeportal den Antrag elektronisch an die zuständige Zulassungsstelle weiter. Die Zulassungsbehörde übermittelt dann die Daten und das Mandat ans Hauptzollamt. Das Hauptzollamt erstellt daraufhin den Steuerbescheid und bucht die Kfz-Steuer per Lastschrift von der angegebenen IBAN ab. Kfz-Anmeldeportal selbst bucht über die im Antrag angegebene IBAN nichts ab.

Praxis-Hinweis: Prüfen Sie vor dem Start des Online-Antrags, ob Ihre Papiere die verdeckten Sicherheitscodes tragen. Den Code des Fahrzeugscheins erst freilegen, wenn der Antrag gleich gestellt wird. Danach erscheint der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" auf dem Schein.

Was passiert, wenn kein Mandat vorliegt oder es widerrufen wird?

Ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat ist eine verkehrsrechtliche Zulassung nicht möglich. Das ist keine Ermessensfrage. Die Zulassungsbehörde prüft, ob das Mandat vorliegt, bevor sie die Zulassung erteilt.

Widerrufen Sie ein bestehendes Mandat nach der Zulassung, ohne ein neues zu erteilen, entstehen Probleme beim Steuereinzug. Das Hauptzollamt kann dann nicht abbuchen und fordert die Steuer gesondert an, bei verspäteter Zahlung mit Säumniszuschlägen. Wer das Konto wechselt oder die Bank wechselt, sollte daher zeitnah ein neues Mandat beim zuständigen Hauptzollamt einreichen, und zwar mit dem Formular 032021, das direkt ans Hauptzollamt gesendet wird.

Denken Sie auch an diesen Fall: Maria aus Frankfurt wechselt ihre Bank. Bevor sie das alte Konto schließt, reicht sie beim Hauptzollamt ein neues Mandat mit der neuen IBAN ein. So läuft die nächste Abbuchung ohne Rücklastschrift.

Übersicht: SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer nach Zulassungsanlass
Zulassungsanlass Mandat erforderlich? Besonderheit
Erstanmeldung (Neuwagen) Ja, gleichzeitig mit Anmeldung Gilt auch für Folgejahre
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug Ja, gleichzeitig mit Anmeldung Keine Kfz-Steuerrückstände erlaubt
Wiederzulassung Ja, gleichzeitig mit dem Antrag Online: Konto des Halters
Ummeldung (Umzug, Namensänderung) Ja, auch bei gleichem Kennzeichen IBAN wird im Online-Antrag abgefragt
Halterwechsel Ja, neuer Halter erteilt Mandat Der neue Halter nennt sein eigenes Konto
Zahlerwechsel ohne Zulassungsänderung Ja, neues Mandat nötig Direkt ans Hauptzollamt, nicht über Zulassungsstelle

Fazit

Das SEPA-Lastschriftmandat ist keine Formalität am Rande, sondern eine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung. Ohne es erteilt die Zulassungsbehörde keine Zulassung. Ein einmal erteiltes Mandat gilt für alle Folgejahre, bis Sie es widerrufen oder Kontodaten ändern. Zuständig für den Steuereinzug ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt.

Ihr nächster Schritt: Halten Sie Ihre IBAN bereit und starten Sie Ihren Zulassungsantrag bei Kfz-Anmeldeportal. Ein paar Fragen am Anfang zeigen, welcher Antrag zu Ihrer Situation passt. Das SEPA-Mandat erteilen Sie direkt im Antrag, ohne separates Formular.

Häufige Fragen

Wann muss ich das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erteilen?

Das Mandat ist gleichzeitig mit der Fahrzeuganmeldung abzugeben. Ohne es ist keine Zulassung möglich. Es gilt dann automatisch auch für alle Folgejahre.

Welche Behörde ist für die Kfz-Steuer zuständig?

Das Hauptzollamt. Seit dem 1. Juli 2014 verwaltet die Zollverwaltung die Kraftfahrzeugsteuer und zieht sie per SEPA-Lastschrift ein. Das Finanzamt ist nicht zuständig.

Was passiert, wenn Kontoinhaber und Fahrzeughalter nicht dieselbe Person sind?

Im Online-Antrag erteilt der künftige Halter das Mandat für sein eigenes Konto, bei einer Firma für das Konto der Firma. Läuft das Konto auf eine andere Person, geht es nur am Schalter; dort unterschreiben Kontoinhaber und Halter das Formular.

Welches Formular brauche ich für das SEPA-Mandat bei der Kfz-Steuer?

Das Formular 032021 der Generalzolldirektion. Es ist auf der Internetseite des Zolls abrufbar, kann online ausgefüllt, ausgedruckt und bei der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Muss ich das SEPA-Mandat jedes Jahr erneuern?

Nein. Eine für die Erstversteuerung erteilte SEPA-Lastschrift gilt auch für alle Folgejahre. Sie müssen es nur erneuern, wenn sich Ihre Kontodaten ändern oder der Zahler wechselt.

Wie erteile ich das SEPA-Mandat bei einer Online-Zulassung?

Sie geben Ihre IBAN direkt im Online-Antrag ein. Das System erzeugt den erforderlichen Datensatz für den Steuereinzug und leitet ihn an das Hauptzollamt weiter. Kein Papierformular nötig.

Was muss ich tun, wenn ich mein Konto nach der Zulassung wechsle?

Ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit dem Formular 032021 direkt beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Die Zulassungsstelle ist dabei nicht mehr einzuschalten.

Quellen

Redaktion Kfz-Anmeldeportal

Veröffentlicht am . Redaktionsgrundsätze

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