Was kommt nach der Online-Zulassung eigentlich per Post?
Nach einer erfolgreichen Online-Zulassung erhalten Sie per Post einen Plakettenträger mit den Stempelplaketten für Ihre Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Fertigt der Vorgang einen neuen Fahrzeugbrief aus, etwa bei einer Anmeldung, einem Halterwechsel oder einer Wiederzulassung, kommt auch er per Post, mitunter getrennt. Bis die Sendung eintrifft, darf das Fahrzeug bis zu 14 Tage ohne aufgeklebte Stempelplaketten fahren, sofern der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegt (§ 31 FZV).
Ein Beispiel: Thomas aus Dortmund hat seinen neuen VW Golf gerade online zugelassen. Die Zulassungsstelle hat den Antrag genehmigt, die E-Mail mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis ist da. Aber die Briefsendung mit den Plaketten fehlt noch. Was darf Thomas jetzt tun, was nicht, und wie klebt er die Plaketten später richtig auf? Genau das erklärt dieser Artikel. Wenn Sie Ihre Zulassung noch nicht abgeschlossen haben, führt Sie Kfz-Anmeldeportal in wenigen Schritten durch den gesamten Antrag.
Was genau enthält die Postsendung?
Die Sendung, die nach einer Online-Zulassung eintrifft, ist überschaubarer als viele erwarten. Sie enthält die Stempelplaketten auf einem Plakettenträger zum Aufkleben auf die Kennzeichen. Hinzu kommen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und je nach Zulassungsart weitere Dokumente.
Konkret sieht der Inhalt je nach Vorgang so aus:
- Stempelplakettenträger für das vordere und hintere Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ein neuer Fahrzeugbrief, wenn der Vorgang einen ausfertigt, mitunter getrennt
- Eine Verklebeanleitung für die Plaketten sowie eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen
Gut zu wissen: Die Stempelplaketten kommen nicht lose, sondern bereits auf einem Träger. Sie müssen sie nur noch an der richtigen Stelle abziehen und aufkleben. Die beiliegende Verklebeanleitung beschreibt den Vorgang Schritt für Schritt.
Praxis-Hinweis: Öffnen Sie die Postsendung sorgfältig. Die Plakettenträger sind empfindlich; ein Knicken kann das spätere Aufkleben erschweren. Legen Sie die Sendung bis zum Aufkleben flach und trocken weg.
Wie lange gilt der vorläufige Zulassungsnachweis?
Der vorläufige Zulassungsnachweis berechtigt dazu, das Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen im Straßenverkehr zu bewegen, längstens 14 Tage ab der Zulassungsentscheidung (§ 31 FZV in der seit dem 31.12.2025 geltenden Fassung). Er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (§ 32 FZV). Für Krafträder und Anhänger gilt diese Regelung nicht.
Klingt einfach? Ist es auch. Wichtig ist nur: Der Nachweis muss tatsächlich ausgedruckt und sichtbar sein. Ein Foto auf dem Smartphone reicht nicht.
Nach § 26 FZV werden Zulassungsbescheinigung Teil I und Plaketten spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung versandt. In der Praxis trifft die Sendung deshalb meist vor Ablauf der 14-Tage-Frist ein.
| Ereignis | Frist / Zeitraum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Versand der Plaketten durch die Zulassungsstelle | Spätestens 6 Kalendertage nach Abruf der Entscheidung | § 26 FZV |
| Fahren ohne Stempelplaketten (mit Nachweis) | Längstens 14 Tage | § 31 FZV |
| Vorläufiger Zulassungsnachweis auslegen | Bis zum Ablauf der 14-Tage-Berechtigung | § 32 FZV |
Wie kleben Sie die Stempelplaketten richtig auf?
Das Aufkleben der Stempelplaketten klingt nach einer Kleinigkeit. In der Praxis passieren dabei aber Fehler, die das Kennzeichen unbrauchbar machen können. Die Plaketten dürfen nur auf Kennzeichenschilder aufgeklebt werden, die von einem autorisierten Kennzeichenprägedienst nach den geltenden DIN-Vorschriften angefertigt wurden. Ein selbst gebasteltes oder beschädigtes Schild ist keine zulässige Grundlage.
Die Sendung enthält eine Verklebeanleitung. Folgen Sie ihr genau. Jedes Kennzeichen bekommt seine Stempelplakette an der vorgesehenen Stelle; die Anleitung zeigt, wo. Sobald die Plaketten sitzen und der neue Fahrzeugschein vorliegt, ist der vorläufige Zulassungsnachweis nicht mehr nötig.
Schritt für Schritt: So gehen Sie nach der Online-Zulassung vor
Der Ablauf nach einer genehmigten Online-Zulassung ist geradlinig. Hier die Schritte in der richtigen Reihenfolge, damit nichts schiefgeht.
- Schritt 1: Vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen und ausdrucken. Kfz-Anmeldeportal schickt den Nachweis per E-Mail, sobald die Zulassungsstelle positiv entschieden hat. Drucken Sie ihn sofort aus und legen Sie ihn von außen gut lesbar im Fahrzeug aus.
- Schritt 2: Kennzeichen anbringen. Bringen Sie die Kennzeichenschilder mit dem zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug an. Bis die Stempelplaketten eintreffen, bleiben die Schilder ungestempelt. Das ist legal, solange der vorläufige Zulassungsnachweis ausliegt.
- Schritt 3: Postsendung entgegennehmen. Die Sendung enthält den Plakettenträger mit den Stempelplaketten, den Fahrzeugschein und die Hinweise zum Aufkleben.
- Schritt 4: Plaketten aufkleben. Kleben Sie die Stempelplaketten gemäß der beiliegenden Anleitung auf die Kennzeichenschilder. Achten Sie darauf, dass die Schilder DIN-konform und von einem autorisierten Prägedienst gefertigt sind.
- Schritt 5: Fahrzeugschein mitführen. Ab sofort führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mit (§ 13 Abs. 6 FZV). Der vorläufige Zulassungsnachweis hat damit seine Schuldigkeit getan.
Was gilt für Krafträder und Anhänger?
Für Krafträder (Fahrzeugklasse L) und Anhänger (Klasse O) gelten Besonderheiten. Der vorläufige Zulassungsnachweis muss bei diesen Fahrzeugen nicht von außen ausgelegt werden (§ 32 FZV). Trotzdem werden auch hier die Stempelplaketten per Post versandt und müssen aufgeklebt werden, bevor der Nachweis abläuft.
Was bedeutet das konkret? Wer einen Anhänger online zulässt, erhält dieselbe Postsendung mit Plakettenträgern und Fahrzeugschein. Das Auslegen des Nachweises entfällt. Die Plaketten müssen aber genauso fristgerecht aufgeklebt werden.
Was passiert, wenn die Plaketten nicht rechtzeitig ankommen?
Die 14-Tage-Frist des § 31 FZV ist großzügig bemessen. In der Praxis trifft die Postsendung deutlich früher ein. Sollte die Sendung ausnahmsweise länger unterwegs sein oder verloren gehen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Zulassungsstelle. Sie sagt Ihnen, wie es weitergeht.
Fahren ohne Stempelplaketten nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist nicht zulässig. Danach darf das Fahrzeug nur mit aufgeklebten Stempelplaketten fahren. Warten Sie in diesem Fall auf die Klärung mit der Zulassungsstelle, bevor Sie weiterfahren.
Wichtig: Die Stempelplaketten dürfen nur auf DIN-konforme Kennzeichenschilder aufgeklebt werden. Wer Schilder über Kfz-Anmeldeportal mitbestellt hat, erhält sie geprägt und per Post; sie erfüllen die Voraussetzungen. Wer die Schilder selbst prägen lässt, muss sicherstellen, dass der Prägedienst autorisiert ist.
Fazit
Nach einer Online-Zulassung kommen die Stempelplaketten und der Fahrzeugschein per Post, spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung. Bis die Sendung eintrifft, darf das Fahrzeug bis zu 14 Tage mit ungestempelten Kennzeichen fahren, wenn der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar ausliegt. Danach gehören Fahrzeugschein und aufgeklebte Plaketten zur Pflichtausstattung jeder Fahrt.
Ihr nächster Schritt: Haben Sie eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und Ausweis bereit? Dann beantworten Sie bei Kfz-Anmeldeportal ein paar Fragen; daraus ergibt sich der richtige Antrag für Ihre Situation, ob Anmeldung, Halterwechsel oder Wiederzulassung.
Häufige Fragen
Was kommt nach der Online-Zulassung per Post?
Per Post kommen die Stempelplaketten auf einem Plakettenträger, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Hinweise zu Abmessungen und Schrift der Kennzeichenschilder (§ 26 Abs. 4 FZV). Fertigt der Vorgang einen neuen Fahrzeugbrief aus, kommt auch er per Post, mitunter getrennt.
Wie lange darf ich ohne Stempelplaketten fahren?
Bis zu 14 Tage nach der Zulassungsentscheidung, wenn der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegt. Das regelt § 31 FZV in der seit dem 31.12.2025 geltenden Fassung.
Wann werden die Plaketten nach der Online-Zulassung versandt?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten werden spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung durch die Behörde versandt (§ 26 FZV).
Wie klebe ich die Stempelplaketten richtig auf?
Folgen Sie der beiliegenden Verklebeanleitung. Die Stempelplakette gehört an die vorgesehene Position am Kennzeichen. Plaketten dürfen nur auf DIN-konforme Schilder eines autorisierten Prägediensts aufgeklebt werden.
Was muss ich nach dem Aufkleben der Plaketten mitführen?
Ab dann führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei jeder Fahrt mit. Der vorläufige Zulassungsnachweis ist danach nicht mehr erforderlich (§ 13 Abs. 6 FZV).
Gilt der vorläufige Zulassungsnachweis auch für Krafträder und Anhänger?
Nein. Für Krafträder (Klasse L) und Anhänger (Klasse O) muss der Nachweis nicht von außen ausgelegt werden. Die Plaketten kommen aber auch hier per Post und müssen fristgerecht aufgeklebt werden.
Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt: Internetbasierte Fahrzeugzulassung (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Verkehrsministerium Baden-Württemberg: Internetbasierte Fahrzeugzulassung (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg)
- Neufahrzeuge zulassen (Stadt Kassel)
- Kfz-Zulassung aus einem anderen Zulassungsbezirk (Stadt Dortmund)
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen (Service Berlin)
- Neues Fahrzeug oder neuen Anhänger anmelden (Stadt Dortmund)
- Online-Dienste (Kreis Recklinghausen)
- Landkreis Merzig-Wadern: Fahrzeugzulassung online möglich (Landkreis Merzig-Wadern)
- Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Bundesportal)
Redaktion Kfz-Anmeldeportal
Veröffentlicht am . Redaktionsgrundsätze
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