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Neuwagen online zulassen: Was vor der ersten Fahrt zu tun ist

Anmeldung und Wiederzulassung · Veröffentlicht am · 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Einen Neuwagen online zulassen ist seit der Einführung der internetbasierten Erstzulassung nach § 27 FZV möglich. Sie brauchen den Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode, eine eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat. Kfz-Anmeldeportal führt Sie durch den Antrag, ohne Termin bei der Zulassungsstelle.

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Neuwagen online zulassen: Was vor der ersten Fahrt zu tun ist

Neuwagen online zulassen: Geht das wirklich ohne Gang zur Zulassungsstelle?

Ihr nagelneuer Wagen steht in der Einfahrt, die Übergabe war gestern, und jetzt fehlt nur noch die Zulassung. Gut zu wissen: Die Erstzulassung lässt sich vollständig online erledigen. Kfz-Anmeldeportal führt Sie mit wenigen Fragen zum richtigen Antrag und übermittelt ihn elektronisch an die zuständige Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Online-Erstzulassung?

Die Unterlagenliste für die Online-Erstzulassung ist überschaubar, aber jedes fehlende Dokument stoppt den Antrag. Zentral ist der Fahrzeugbrief: Nach § 27 FZV geben Sie seine Nummer und den verdeckten Sicherheitscode ein. Den Code legen Sie erst frei, wenn Sie den Antrag unmittelbar stellen. Danach trägt der Brief den Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" (§ 21 FZV).

Ein Beispiel: Thomas aus Frankfurt hat seinen neuen Mercedes C-Klasse beim Händler abgeholt. Der Händler hat ihm den Fahrzeugbrief mitgegeben. Thomas öffnet den Antrag, liest die Anleitung, legt den Code frei und gibt die zwölf Zeichen ein. Alles passt. Kurz gesagt: erst freilegen, wenn der Antrag läuft.

Diese Unterlagen und Angaben sind bei der Online-Erstzulassung typischerweise erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Nummer und Sicherheitscode (12 Zeichen)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (7 Zeichen alphanumerisch)
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass; beim Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), steht auf dem Fahrzeugbrief

Die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) müssen Sie bei der Online-Erstzulassung in der Regel nicht gesondert einreichen. Nach § 6 Abs. 4 FZV gilt der Nachweis als geführt, wenn die Zulassungsbehörde die Daten über die FIN aus der zentralen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts abruft. Das geschieht automatisch im Hintergrund. Je nach Fall kann die Zulassungsstelle weitere Unterlagen verlangen.

Praxis-Hinweis: Legen Sie den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs erst frei, wenn Sie den Antrag unmittelbar stellen. Ein freigelegter Code lässt sich nicht wieder verdecken.

Wie läuft die Online-Erstzulassung technisch ab?

Der Ablauf der internetbasierten Erstzulassung nach § 27 FZV folgt einer klaren Logik. Ihre Angaben werden maschinell geprüft (§ 26 Abs. 3 FZV): Nummer und Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs, die eVB-Nummer und die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung, die die Zulassungsbehörde über die FIN aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts abruft. Liegen alle Voraussetzungen vor, entscheidet die Zulassungsstelle. Bei Kfz-Anmeldeportal schicken wir Ihnen danach den vorläufigen Zulassungsnachweis per E-Mail; ihn legen Sie von außen gut lesbar im Fahrzeug aus.

Was kommt per Post? Nach der Zulassung werden der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Stempelplaketten auf einem Plakettenträger versandt. Der Versand erfolgt spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung (§ 26 FZV).

Wann darf das Fahrzeug nach der Online-Erstzulassung fahren?

Das ist die Frage, die die meisten Käufer zuerst stellen. Die Antwort: sofort nach Erhalt des vorläufigen Zulassungsnachweises, noch bevor Schilder und Plaketten eintreffen. Nach § 31 FZV (Fassung seit 31. Dezember 2025) darf das Fahrzeug ohne Stempelplaketten fahren, bis diese ankommen, längstens vierzehn Tage. Voraussetzung: Der vorläufige Zulassungsnachweis liegt von außen gut lesbar im Fahrzeug aus, und die Kennzeichenschilder mit dem zugeteilten Kennzeichen sind am Fahrzeug angebracht.

Klingt unkompliziert? Ist es auch. Aber ein Detail verdient Aufmerksamkeit: Der vorläufige Zulassungsnachweis gilt nach § 32 FZV nicht für Krafträder und Anhänger. Für einen Neuwagen der Klasse M1 (normaler Pkw) greift die Regelung ohne Einschränkung.

Überblick: Was nach der Online-Erstzulassung wann gilt
Zeitpunkt Was passiert Dokument
Unmittelbar nach Zulassungsentscheidung Fahren erlaubt (Schilder am Fahrzeug, Nachweis ausgelegt) Vorläufiger Zulassungsnachweis (§ 32 FZV)
Bis zu 14 Tage nach Zulassung Fahren ohne Stempelplaketten erlaubt Ausdruck der Zulassungsentscheidung mitführen (§ 31 FZV)
Spätestens 6 Kalendertage nach Abruf Fahrzeugschein und Plakettenträger versandt Zulassungsbescheinigung Teil I, Plaketten (§ 26 FZV)
Nach Eintreffen der Plaketten Plaketten aufkleben, Fahrzeugschein mitführen Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 13 Abs. 6 FZV)

Was gilt für die eVB-Nummer beim Neuwagen?

Ohne eVB-Nummer läuft nichts. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist bei jeder Online-Zulassung Pflicht, auch bei der Erstzulassung (§ 26 i. V. m. § 49 FZV). Sie besteht aus genau sieben alphanumerischen Zeichen, zum Beispiel „AB12345".

Ihre Versicherung stellt die eVB-Nummer aus, online oft in wenigen Minuten. Wie lange sie gilt, legt der Versicherer fest; fordern Sie sie an, wenn Sie den Antrag stellen.

Was passiert mit der Kfz-Steuer nach der Erstzulassung?

Die Kfz-Steuer fällt ab dem Tag der Erstzulassung an. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Im Online-Antrag erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat; das Hauptzollamt zieht die Steuer dann automatisch per Lastschrift von der angegebenen IBAN ein. Sie müssen sich darum nach der Zulassung nicht weiter kümmern.

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von Hubraum, Schadstoffklasse und bei Elektrofahrzeugen von anderen Faktoren ab. Für die Berechnung ist das Hauptzollamt die richtige Anlaufstelle.

Wann geht die Online-Erstzulassung nicht?

Die internetbasierte Erstzulassung setzt voraus, dass ein deutscher Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode vorliegt. Fahrzeugbriefe tragen diesen Code seit dem 1. Januar 2018. Haben Sie ein Importfahrzeug mit ausschließlich ausländischen Papieren, ist die Online-Zulassung nicht möglich: Für einen solchen Import bleibt der Weg zur Zulassungsstelle. Dort wird im Zusammenhang mit der Zulassung ein deutscher Fahrzeugbrief ausgestellt (§ 14 Abs. 1 FZV).

Weitere Fälle, in denen die Online-Erstzulassung nicht funktioniert:

  • Der Halter ist von der Versicherungspflicht befreit.
  • Es besteht eine halterbezogene Ausnahmegenehmigung.
  • Fahrzeugdaten haben sich geändert (§ 26 FZV).
  • Der Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs wurde bereits freigelegt und das Dokument ist als ungültig markiert.

In diesen Fällen bleibt der persönliche Gang zur Zulassungsstelle der richtige Weg. Keine Wertung, nur ein Fakt.

Wie unterscheidet sich der Ablauf bei Kfz-Anmeldeportal?

Kfz-Anmeldeportal stellt am Anfang einige Fragen zu Fahrzeug, Anlass und Halter. Daraus ergibt sich automatisch der richtige Antrag, also in diesem Fall die Anmeldung eines Fahrzeugs, das noch nie in Deutschland zugelassen war. Sie wählen dann ein Kennzeichen: Sie können ein Wunschkennzeichen prüfen und reservieren lassen, eine eigene Reservierung mit PIN mitbringen oder eines zuteilen lassen. Auf Wunsch werden die Kennzeichenschilder geprägt und per Post geliefert.

Danach tragen Sie Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer ein, erteilen das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und geben Kontakt- und Halterdaten an. Am Ende des Antrags weisen Sie sich am Smartphone mit Personalausweis oder Reisepass aus und unterschreiben digital. Ein Kartenlesegerät oder eine Ausweis-PIN brauchen Sie dafür nicht. Kfz-Anmeldeportal übermittelt den Antrag elektronisch an die zuständige Zulassungsstelle; sie prüft und entscheidet.

Fahren dürfen Sie, sobald die Kennzeichenschilder am Fahrzeug angebracht sind und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug liegt. Den Nachweis erhalten Sie per E-Mail, sobald die Zulassungsstelle positiv entschieden hat.

Praxis-Hinweis: Halten Sie eVB-Nummer, Fahrzeugbrief und IBAN bereit, bevor Sie den Antrag starten. Den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs legen Sie erst frei, wenn Sie ihn direkt im Antrag eingeben. So vermeiden Sie, dass das Dokument vorzeitig als ungültig markiert wird.

Fazit

Einen Neuwagen online zulassen ist nach § 27 FZV vollständig möglich, ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle. Mit dem Fahrzeugbrief, der eVB-Nummer und dem SEPA-Mandat sind die wesentlichen Voraussetzungen schnell beisammen. Nach positiver Entscheidung dürfen Sie bereits fahren, längstens vierzehn Tage ohne Stempelplaketten, solange der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug liegt.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie eVB-Nummer, Fahrzeugbrief und Ausweis bereit und starten Sie den Antrag bei Kfz-Anmeldeportal. Ein paar Fragen am Anfang führen Sie direkt zum richtigen Formular für die Erstzulassung Ihres Neuwagens.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um einen Neuwagen online zuzulassen?

Sie brauchen den Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode (12 Zeichen), eine eVB-Nummer (7 Zeichen) Ihrer Kfz-Versicherung, eine IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer sowie Personalausweis oder Reisepass.

Wann darf ich nach der Online-Erstzulassung fahren?

Sobald die Kennzeichenschilder am Fahrzeug sind und der vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug liegt. Ohne Stempelplaketten dürfen Sie längstens 14 Tage fahren (§ 31 FZV).

Muss ich die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) einreichen?

In der Regel nicht. Die Zulassungsbehörde ruft die CoC-Daten automatisch über die FIN aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts ab (§ 6 Abs. 4 FZV).

Wann darf ich den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs freilegen?

Erst unmittelbar beim Ausfüllen des Online-Antrags. Danach trägt der Brief den Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“, und der Code lässt sich nicht wieder verdecken (§ 21 FZV).

Wann kommen Fahrzeugschein und Plaketten nach der Online-Zulassung an?

Der Versand erfolgt spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung. Bis dahin genügt der vorläufige Zulassungsnachweis.

Kann ich einen Importwagen mit ausländischen Papieren online zulassen?

Nein. Die Online-Erstzulassung setzt einen deutschen Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode voraus. Bei ausländischen Papieren bleibt der Weg zur Zulassungsstelle erforderlich.

Quellen

Redaktion Kfz-Anmeldeportal

Veröffentlicht am . Redaktionsgrundsätze

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