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Abgemeldetes Auto gekauft: So melden Sie es an

Anmeldung und Wiederzulassung · Veröffentlicht am · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein abgemeldetes Auto kauft, braucht eine Wiederzulassung mit Halterwechsel. Dafür werden Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat benötigt. Online geht es bis zu sieben Jahre nach der Abmeldung. Kfz-Anmeldeportal führt durch den richtigen Antrag, ohne Termin bei der Zulassungsstelle.

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Abgemeldetes Auto gekauft: So melden Sie es an

Abgemeldetes Auto gekauft: Was bedeutet das für die Zulassung?

Ein Beispiel: Sie haben gerade einen gebrauchten VW Golf in Hannover gekauft, der seit einem Jahr abgemeldet auf dem Hof des Vorbesitzers stand. Der Fahrzeugbrief liegt auf dem Beifahrersitz, die Kennzeichen fehlen. Was jetzt? Genau diese Situation ist häufiger als man denkt, und der Weg zur Zulassung ist klarer als er zunächst wirkt. Kfz-Anmeldeportal führt Sie mit wenigen Fragen zum richtigen Antrag.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Wiederzulassung als neuer Halter?

Die Unterlagenliste für eine Wiederzulassung mit Halterwechsel ergibt sich aus § 16 Abs. 2 FZV und den Anforderungen an das Online-Verfahren nach § 29 FZV. Konkret brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem verdeckten Sicherheitscode, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit ihrem Sicherheitscode, eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie eine IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer. Dazu kommt Ihr Personalausweis oder Reisepass; wer mit Reisepass ausweist, legt zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vor.

Wichtig für den Online-Weg: Fahrzeugscheine mit Sicherheitscode-Aufkleber gibt es seit dem 1. Januar 2015, Fahrzeugbriefe mit Sicherheitscode seit dem 1. Januar 2018. Haben die Papiere des Fahrzeugs noch keine Codes, bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.

Außerdem ist anzugeben, dass kein Verwertungsnachweis für das Fahrzeug ausgestellt wurde. Das ist eine Pflichtangabe nach § 29 FZV, die das Online-Formular abfragt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode (7 Zeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (12 Zeichen)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (7 Zeichen alphanumerisch)
  • IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Reisepass: Meldebescheinigung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, sofern fällig

Je nach Fall verlangt die Zulassungsstelle weitere Unterlagen.

Praxis-Hinweis: Legen Sie die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erst frei, wenn Sie den Antrag unmittelbar stellen. Sobald der Code sichtbar ist, erscheint auf dem Dokument der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“. Wer zu früh freilegt, riskiert ungültige Papiere.

Wann muss die Hauptuntersuchung vor der Anmeldung gemacht werden?

Ist seit der Abmeldung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung fällig geworden, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden. Das schreibt § 16 Abs. 2 FZV vor. Ob die HU fällig ist, erkennen Sie an der Prüfplakette auf dem alten Kennzeichen oder am Eintrag im Fahrzeugschein.

Für Pkw gilt: Die erste HU kommt 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate (§ 29 StVZO, Anlage VIII). Steht das Fahrzeug seit mehr als zwei Jahren abgemeldet, ist die HU mit hoher Wahrscheinlichkeit fällig geworden.

Thomas aus Frankfurt kauft einen Opel Corsa, der seit drei Jahren abgemeldet ist. Die letzte HU war kurz vor der Abmeldung. Jetzt ist sie längst abgelaufen. Thomas lässt die HU beim TÜV nachholen, bevor er den Zulassungsantrag stellt. Erst mit dem neuen HU-Nachweis kann er das Fahrzeug auf sich anmelden.

Wie läuft die Online-Wiederzulassung mit Halterwechsel ab?

Die internetbasierte Wiederzulassung ist in § 29 FZV geregelt. Sie ist möglich, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war. Als neuer Halter geben Sie die Sicherheitscodes beider Zulassungsbescheinigungen ein; das ersetzt deren körperliche Vorlage. Das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Codes werden mit den Registerdaten des Kraftfahrt-Bundesamts abgeglichen.

Klingt technisch? Ist es nicht. Der Ablauf bei Kfz-Anmeldeportal ist so gestaltet: Sie beantworten ein paar Fragen zu Fahrzeug und Anlass, wählen ein Kennzeichen (Wunschkennzeichen, eigene Reservierung oder Zuteilung), bestellen auf Wunsch geprägte Schilder, tragen Fahrzeugdaten und eVB-Nummer ein, erteilen das SEPA-Mandat und bezahlen. Danach weisen Sie sich am Smartphone mit Ihrem Ausweis aus und unterschreiben digital. Der Antrag geht elektronisch an die zuständige Zulassungsstelle; sie prüft und entscheidet.

Nach positiver Entscheidung erhalten Sie per E-Mail den vorläufigen Zulassungsnachweis. Er ist von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen (§ 32 FZV). Fahren dürfen Sie, sobald die Schilder mit dem Kennzeichen am Fahrzeug befestigt sind und der Nachweis im Fahrzeug liegt. Ohne Stempelplaketten ist das bis zu vierzehn Tage möglich (§ 31 FZV in der seit dem 31.12.2025 geltenden Fassung). Die Plaketten kommen auf Plakettenträgern per Post, spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung.

Wann geht der Online-Weg nicht und was dann?

Es gibt Fälle, in denen die Wiederzulassung nicht online beantragt werden kann. Dann bleibt der Weg zur Zulassungsstelle.

Online-Wiederzulassung: Wann sie geht und wann nicht
Situation Online möglich? Hinweis
Fahrzeug weniger als 7 Jahre abgemeldet Ja Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen vorhanden sein
Fahrzeug mehr als 7 Jahre abgemeldet Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich
Fahrzeugschein ohne Sicherheitscode-Aufkleber (vor 2015) Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich
Fahrzeugbrief ohne Sicherheitscode (vor 2018) Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich
Sicherheitscode bereits freigelegt und Dokument beschädigt Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich
Fahrzeugdaten haben sich geändert (z. B. Umbau) Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich
Verwertungsnachweis wurde ausgestellt Nein Persönlicher Gang zur Zulassungsstelle erforderlich

Liegt die Abmeldung länger als sieben Jahre zurück, gehen Sie zur Zulassungsstelle. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister schon gelöscht und lassen sich die Fahrzeugdaten nicht anders belegen, etwa mit der Übereinstimmungsbescheinigung, verlangt die Zulassungsstelle ein Gutachten nach § 21 StVZO (§ 16 Abs. 2 FZV).

Was passiert mit dem alten Kennzeichen des Vorbesitzers?

Als neuer Halter übernehmen Sie nicht automatisch das Kennzeichen des Vorbesitzers. Bei der Abmeldung konnte der Vorbesitzer es für die Wiederzulassung des Fahrzeugs bis zu zwölf Monate reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 FZV). Ob Sie diese Reservierung nutzen können, klären Sie mit ihm und mit der Zulassungsstelle.

Im Regelfall wählen Sie bei der Wiederzulassung ein eigenes Kennzeichen: ein Wunschkennzeichen, das Kfz-Anmeldeportal für Sie reserviert, eine eigene Reservierung mit PIN, die Sie mitbringen, oder ein Kennzeichen, das die Zulassungsstelle zuteilt.

Was ändert sich im Fahrzeugschein nach dem Halterwechsel?

Nach der Wiederzulassung auf Sie als neuen Halter stellt die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihren Namen aus und schreibt den Fahrzeugbrief um. Im Fahrzeugbrief steigt dabei die Zahl der Vorhalter um eins; kann sie nicht ermittelt werden, steht dort ein Strich.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I kommt per Post. Bis sie eintrifft, genügt es, die Zulassungsentscheidung mitzuführen, längstens zehn Tage (§ 30 Abs. 4 FZV). Der vorläufige Zulassungsnachweis nach § 32 FZV ist davon zu unterscheiden: Er berechtigt zum Fahren ohne Stempelplaketten bis zu vierzehn Tage und ist von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.

Praxis-Hinweis: Prüfen Sie vor dem Start des Antrags, ob Ihre Papiere die verdeckten Sicherheitscodes tragen. Fahrzeugscheine vor dem 1. Januar 2015 und Fahrzeugbriefe vor dem 1. Januar 2018 haben keine Codes; für diese Fahrzeuge ist der Online-Weg nicht möglich.

Was kostet die Kfz-Steuer nach der Wiederzulassung?

Die Kfz-Steuer entsteht mit der Zulassung und wird vom Hauptzollamt per Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie bereits im Antrag. Die Höhe der Steuer hängt vor allem von Hubraum, Antrieb und CO₂-Ausstoß ab; das Hauptzollamt berechnet sie automatisch auf Basis der Fahrzeugdaten.

Wichtig: Für die Kfz-Steuer ist das Hauptzollamt zuständig. Über die im Antrag angegebene IBAN bucht Kfz-Anmeldeportal nichts ab; die Lastschrift kommt ausschließlich vom Hauptzollamt.

Fazit

Ein abgemeldetes Auto auf sich anzumelden ist eine Wiederzulassung mit Halterwechsel nach § 16 Abs. 2 FZV. Online geht es bis zu sieben Jahre nach der Abmeldung, sofern die Papiere Sicherheitscodes tragen. Die wichtigsten Voraussetzungen: gültige HU, eVB-Nummer, Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Ihr nächster Schritt: Liegen eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und Ausweis bereit, beantworten Sie bei Kfz-Anmeldeportal ein paar Fragen; daraus ergibt sich der richtige Antrag für Ihre Situation, ohne Termin und ohne Warteschlange.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um ein abgemeldetes Auto auf mich anzumelden?

Sie brauchen Fahrzeugschein (Teil I) und Fahrzeugbrief (Teil II) mit verdeckten Sicherheitscodes, eine eVB-Nummer, eine IBAN für das SEPA-Mandat und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Wie lange darf ein Auto abgemeldet sein, damit ich es online wiederzulassen kann?

Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein. Danach ist der Gang zur Zulassungsstelle nötig.

Muss ich vor der Anmeldung eine Hauptuntersuchung machen lassen?

Ja, wenn seit der Abmeldung eine HU fällig geworden ist. Ohne gültige HU ist die Wiederzulassung nicht möglich. Die HU muss vor dem Antrag nachgeholt werden.

Kann ich das alte Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?

Meist nicht. Der Vorbesitzer konnte es bei der Abmeldung bis zu zwölf Monate reservieren lassen. Ob Sie es übernehmen können, klären Sie mit ihm und der Zulassungsstelle. Sonst wählen Sie ein eigenes Kennzeichen.

Wann darf ich mit dem neu angemeldeten Auto fahren?

Sobald die Schilder mit dem Kennzeichen am Fahrzeug sind und der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug liegt. Ohne Plaketten sind bis zu 14 Tage erlaubt.

Was passiert, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet war?

Dann ist die Online-Wiederzulassung nicht möglich, und Sie gehen zur Zulassungsstelle. Sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister schon gelöscht, kann zusätzlich ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig sein.

Quellen

Redaktion Kfz-Anmeldeportal

Veröffentlicht am . Redaktionsgrundsätze

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