Kfz-Zulassung in Bischofswerda
Zulassungsstelle für BIW-Kennzeichen: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle, Rathenauplatz 1, 01877 Bautzen. Online melden Sie hier an, schreiben um oder lassen wieder zu, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Bischofswerda
| Behörde | Landratsamt Bautzen – Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | BIW |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Bautzen |
| Bundesland | Sachsen |
| Anschrift | Rathenauplatz 1 01877 Bautzen |
| Telefon | 03591 5251-36290 |
| Internet | www.landkreis-bautzen.de |
| Termin vor Ort | nur mit Termin |
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 08:30-13:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:30-12:00, 13:00-18:00 |
| Mittwoch | 08:30-13:00 |
| Donnerstag | 08:30-12:00, 13:00-18:00 |
| Freitag | 08:30-13:00 |
Amtsdaten geprüft am 20.7.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Bautzen
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Bautzen; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Bautzen
Am Schalter bedient die Stelle nur mit vorher gebuchtem Termin. Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen.
BIW-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit BIW.
Zum Bezirk gehören 57 Städte und Gemeinden: Bautzen, Bernsdorf, Bischofswerda, Elstra, Großröhrsdorf, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Lauta, Pulsnitz, Radeberg, Schirgiswalde-Kirschau, Weißenberg, Wilthen, Wittichenau, Arnsdorf, Burkau, Crostwitz, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Elsterheide, Frankenthal, Göda, Großdubrau, Großharthau, Großnaundorf, Großpostwitz/O.L., Haselbachtal, Hochkirch, Königswartha, Kubschütz, Laußnitz, Lichtenberg, Lohsa, Malschwitz, Nebelschütz, Neschwitz, Neukirch (bei Königsbrück), Neukirch/Lausitz, Obergurig, Ohorn, Oßling, Ottendorf-Okrilla, Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal, Rammenau, Schmölln-Putzkau, Schwepnitz, Sohland an der Spree, Spreetal, Steina, Steinigtwolmsdorf und Wachau.
Zulassen in der Nähe von Bischofswerda
Häufige Fragen zur Zulassung in Bischofswerda
Kann ich mein Auto in Bischofswerda online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle.
Brauche ich für die Zulassung in Bischofswerda einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle) geht es nur mit gebuchtem Termin.
Wo ist die Zulassungsstelle für BIW-Kennzeichen?
Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle, Rathenauplatz 1, 01877 Bautzen.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Bautzen?
Telefon 03591 5251-36290, im Internet unter landkreis-bautzen.de.
Ich ziehe nach Bischofswerda: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein, das bisherige Kennzeichen darf bleiben (Ummeldung 44,90 €). Wer zum Umzug ein BIW-Kennzeichen möchte, zahlt 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Bischofswerda?
99,90 € mit der Gebühr der Zulassungsstelle für Anmeldung, Halterwechsel oder Wiederzulassung; mit Schildern 119,80 €. Bleibt bei der Ummeldung Ihr Kennzeichen: 44,90 €.
Zulassen in Bischofswerda nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Bischofswerda online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit BIW reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Bautzen müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (landkreis-bautzen.de)
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