Kfz-Zulassung in Garmisch-Partenkirchen
Zuständig für GAP-Kennzeichen: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant), Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant. Anmelden, umschreiben oder wieder zulassen geht hier online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Garmisch-Partenkirchen
| Behörde | Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant) |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | GAP |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Garmisch-Partenkirchen |
| Bundesland | Bayern |
| Anschrift | Partenkirchner Straße 52 82490 Farchant |
| Telefon | 08821/ 751-356 |
| zulassung@lra-gap.de | |
| Internet | www.lra-gap.de |
| Termin vor Ort | zu den Öffnungszeiten |
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 07:30–12:30 |
|---|---|
| Dienstag | 07:30–12:30, 14:00–16:00 |
| Mittwoch | 07:30–12:30, 14:00–16:00 |
| Donnerstag | 07:30–12:30 |
| Freitag | 07:30–12:00 |
Amtsdaten geprüft am 26.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Farchant
Die Öffnungszeiten stehen oben, so wie die Behörde sie veröffentlicht. Den Online-Antrag stellen Sie unabhängig davon jederzeit.
GAP-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit GAP.
Zum Bezirk gehören 21 Städte und Gemeinden: Oberammergau, Grainau, Oberau, Schwaigen, Eschenlohe, Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald, Bad Bayersoien, Ettal, Saulgrub, Spatzenhausen, Unterammergau, Wallgau, Ohlstadt, Farchant, Murnau am Staffelsee, Seehausen am Staffelsee, Bad Kohlgrub, Riegsee, Großweil und Krün.
Zulassen in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen
Häufige Fragen zur Zulassung in Garmisch-Partenkirchen
Kann ich mein Auto in Garmisch-Partenkirchen online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant).
Brauche ich für die Zulassung in Garmisch-Partenkirchen einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)) gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten.
Wo ist die Zulassungsstelle für GAP-Kennzeichen?
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant), Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Farchant?
Telefon 08821/ 751-356, im Internet unter lra-gap.de.
Ich ziehe nach Garmisch-Partenkirchen: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen GAP-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant).
Was kostet die Kfz-Zulassung in Garmisch-Partenkirchen?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Zulassen in Garmisch-Partenkirchen nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Garmisch-Partenkirchen online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit GAP reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant).
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Farchant müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (lra-gap.de)
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