Kfz-Zulassung in Malchin
Zuständig für MC-Kennzeichen: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Anmelden, umschreiben oder wieder zulassen geht hier online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Malchin
| Behörde | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | MC |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
| Termin vor Ort | bei der Behörde erfragen |
Amtsdaten geprüft am 20.7.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Mecklenburgische Seenplatte; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
MC-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit MC.
Zum Bezirk gehören 146 Städte und Gemeinden: Waren, Lindenberg, Malchow, Friedland, Werder, Schönfeld, Wildberg, Burg Stargard, Kummerow, Burow, Schönhausen, Voigtsdorf, Breesen, Gülzow, Beggerow, Wesenberg, Sommersdorf, Altenhagen, Stavenhagen, Wolde, Rosenow, Schönbeck, Sarow, Neustrelitz, Grischow, Malchin, Woldegk, Mirow, Neubrandenburg, Kublank, Bartow, Röbel/Müritz, Penzlin, Basedow, Ritzerow, Sponholz, Zirzow, Pripsleben, Siedenbollentin, Trollenhagen, Utzedel, Verchen, Warrenzin, Woggersin, Wulkenzin, Zettemin, Neukalen, Neverin, Nossendorf, Hohenbollentin, Hohenmocker, Ivenack, Kittendorf, Kletzin, Knorrendorf, Kriesow, Meesiger, Neetzka, Altentreptow, Borrentin, Bredenfelde, Briggow, Dargun, Faulenrost, Gielow, Gnevkow, Golchen, Grammentin, Grapzow, Mölln, Staven, Groß Miltzow, Jürgenstorf, Demmin, Kentzlin, Siedenbrünzow, Groß Teetzleben, Gültz, Röckwitz, Tützpatz, Brunn, Schwarz, Userin, Klink, Altenhof, Buchholz, Möllenbeck, Bütow, Blankensee, Kuckssee, Neuenkirchen, Carpin, Silz, Wustrow, Jabel, Stuer, Rechlin, Godendorf, Klocksin, Feldberger Seenlandschaft, Schloen-Dratow, Grabowhöfe, Groß Plasten, Hohen Wangelin, Kargow, Moltzow, Peenehagen, Torgelow am See, Vollrathsruhe, Bollewick, Fincken, Gotthun, Groß Kelle, Kieve, Lärz, Leizen, Melz, Priborn, Sietow, Alt Schwerin, Fünfseen, Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Walow, Zislow, Ankershagen, Möllenhagen, Priepert, Blumenholz, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Wokuhl-Dabelow, Pragsdorf, Holldorf, Neddemin, Beseritz, Blankenhof, Cölpin, Groß Nemerow, Lindetal, Datzetal, Galenbeck, Eldetal und Südmüritz.
Auch hier online zulassen
Häufige Fragen zur Zulassung in Malchin
Kann ich mein Auto in Malchin online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Brauche ich für die Zulassung in Malchin einen Termin?
Online nicht. Wie es am Schalter läuft, sagt Ihnen die Behörde selbst (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).
Ich ziehe nach Malchin: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein, das bisherige Kennzeichen darf bleiben (Ummeldung 44,90 €). Wer zum Umzug ein MC-Kennzeichen möchte, zahlt 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Malchin?
99,90 € mit der Gebühr der Zulassungsstelle für Anmeldung, Halterwechsel oder Wiederzulassung; mit Schildern 119,80 €. Bleibt bei der Ummeldung Ihr Kennzeichen: 44,90 €.
Zulassen in Malchin nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Malchin online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit MC reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Malchin müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.