Kfz-Zulassung in Oberviechtach
Zuständig für OVI-Kennzeichen: Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach, Bezirksamtstraße 3, 92526 Oberviechtach. Anmelden, umschreiben oder wieder zulassen geht hier online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Oberviechtach
| Behörde | Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | OVI |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Schwandorf |
| Bundesland | Bayern |
| Anschrift | Bezirksamtstraße 3 92526 Oberviechtach |
| Telefon | 09671 / 7440 - 120 |
| Zulassung@lra-sad.de | |
| Internet | www.landkreis-schwandorf.de |
| Termin vor Ort | zu den Öffnungszeiten |
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 08:00–15:30 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–15:30 |
| Mittwoch | 08:00–15:30 |
| Donnerstag | 08:00–15:30 |
| Freitag | 08:00–12:00 |
Amtsdaten geprüft am 26.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Schwandorf
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Schwandorf; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Oberviechtach
Die Öffnungszeiten stehen oben, so wie die Behörde sie veröffentlicht. Den Online-Antrag stellen Sie unabhängig davon jederzeit.
OVI-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit OVI.
Zum Bezirk gehören 31 Städte und Gemeinden: Altendorf, Guteneck, Nabburg, Neunburg vorm Wald, Niedermurach, Oberviechtach, Schwarzhofen, Winklarn, Weiding, Fensterbach, Pfreimd, Burglengenfeld, Neukirchen-Balbini, Stadlern, Schwarzach bei Nabburg, Schönsee, Gleiritsch, Trausnitz, Schwandorf, Schmidgaden, Schwarzenfeld, Stulln, Teublitz, Teunz, Thanstein, Wackersdorf, Dieterskirchen, Maxhütte-Haidhof, Bruck in der Oberpfalz, Wernberg-Köblitz und Steinberg am See.
Auch hier online zulassen
Häufige Fragen zur Zulassung in Oberviechtach
Kann ich mein Auto in Oberviechtach online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach.
Brauche ich für die Zulassung in Oberviechtach einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach) gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten.
Wo ist die Zulassungsstelle für OVI-Kennzeichen?
Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach, Bezirksamtstraße 3, 92526 Oberviechtach.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Oberviechtach?
Telefon 09671 / 7440 - 120, im Internet unter landkreis-schwandorf.de.
Ich ziehe nach Oberviechtach: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen OVI-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Oberviechtach?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Zulassen in Oberviechtach nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Oberviechtach online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit OVI reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Schwandorf, Kraftfahrzeugzulassungsstelle Außenstelle Oberviechtach.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Oberviechtach müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (landkreis-schwandorf.de)
Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.