Kfz-Zulassung in Plön
Zulassungsstelle für PLÖ-Kennzeichen: Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde, Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön. Online melden Sie hier an, schreiben um oder lassen wieder zu, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Plön
| Behörde | Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | PLÖ |
| Zulassungsbezirk | Kreis Plön |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Anschrift | Hamburger Straße 17-18 24306 Plön |
| Telefon | 04522 743 900 |
| zulassung@kreis-ploen.de | |
| Internet | www.kreis-ploen.de |
| Termin vor Ort | nur mit Termin |
Amtsdaten geprüft am 24.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Kreis Plön
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Kreis Plön; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Plön
Einen zweiten Standort hat die Zulassungsbehörde in Schwentinental, dort geht es nur mit Termin.
PLÖ-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit PLÖ.
Zum Bezirk gehören 88 Städte und Gemeinden: Stein, Fahren, Wisch, Schönberg, Stolpe, Hohenfelde, Bösdorf, Helmstorf, Lehmkuhlen, Ruhwinkel, Behrensdorf, Lütjenburg, Krummbek, Schönkirchen, Rantzau, Dobersdorf, Ascheberg, Plön, Warnau, Pohnsdorf, Rastorf, Preetz, Giekau, Löptin, Gemeinde Raisdorf, Klamp, Köhn, Bothkamp, Grebin, Hohwacht, Kühren, Schellhorn, Passade, Barsbek, Stoltenberg, Lebrade, Panker, Postfeld, Prasdorf, Probsteierhagen, Rathjensdorf, Schillsdorf, Schlesen, Schwartbuck, Selent, Stakendorf, Tasdorf, Wankendorf, Wendtorf, Wittmoldt, Heikendorf, Honigsee, Kirchbarkau, Kletkamp, Krokau, Laboe, Lammershagen, Lutterbek, Martensrade, Mucheln, Nehmten, Nettelsee, Barmissen, Bendfeld, Blekendorf, Boksee, Dannau, Dersau, Fargau-Pratjau, Fiefbergen, Brodersdorf, Klein Barkau, Belau, Wahlstorf, Bönebüttel, Dörnick, Großbarkau, Großharrie, Mönkeberg, Rendswühren, Kalübbe, Kirchnüchel, Högsdorf, Höhndorf, Schwentinental, Tröndel, Klausdorf und Raisdorf.
Auch hier online zulassen
Häufige Fragen zur Zulassung in Plön
Kann ich mein Auto in Plön online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde.
Brauche ich für die Zulassung in Plön einen Termin?
Online nicht. Wenn Sie selbst hingehen: Die Zulassungsbehörde des Kreises Plön arbeitet mit Terminen; in Plön gibt es dienstags zusätzlich eine offene Sprechstunde von 7:30 bis 11:30 und von 14 bis 16 Uhr.
Wo ist die Zulassungsstelle für PLÖ-Kennzeichen?
Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde, Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Plön?
Telefon 04522 743 900, im Internet unter kreis-ploen.de.
Wo buche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle für Plön?
Auf der Website der Behörde (kreis-ploen.de). Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen Termin.
Ich ziehe nach Plön: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein, das bisherige Kennzeichen darf bleiben (Ummeldung 44,90 €). Wer zum Umzug ein PLÖ-Kennzeichen möchte, zahlt 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Plön?
99,90 € mit der Gebühr der Zulassungsstelle für Anmeldung, Halterwechsel oder Wiederzulassung; mit Schildern 119,80 €. Bleibt bei der Ummeldung Ihr Kennzeichen: 44,90 €.
Zulassen in Plön nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Plön online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit PLÖ reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Kreis Plön, Kfz-Zulassungsbehörde.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Plön müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (kreis-ploen.de)
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