Kfz-Zulassung in Vohenstrauß
Zuständig für VOH-Kennzeichen: Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß, Friedrichstraße 25, 92648 Vohenstrauß. Anmelden, umschreiben oder wieder zulassen geht hier online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Vohenstrauß
| Behörde | Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | VOH |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Neustadt an der Waldnaab |
| Bundesland | Bayern |
| Anschrift | Friedrichstraße 25 92648 Vohenstrauß |
| Telefon | +49 9602 79-3391 |
| verkehrswesenvoh@neustadt.de | |
| Internet | www.neustadt.de |
| Termin vor Ort | zu den Öffnungszeiten |
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 08:00–12:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:30–16:30 |
| Mittwoch | 08:00–12:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:30–16:30 |
| Freitag | 08:00–12:00 |
Amtsdaten geprüft am 26.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Waldnaab; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Vohenstrauß
Die Öffnungszeiten stehen oben, so wie die Behörde sie veröffentlicht. Den Online-Antrag stellen Sie unabhängig davon jederzeit.
VOH-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit VOH.
Zum Bezirk gehören 38 Städte und Gemeinden: Mantel, Floß, Schwarzenbach, Georgenberg, Kohlberg, Pirk, Moosbach, Waidhaus, Weiherhammer, Grafenwöhr, Kirchenthumbach, Pressath, Trabitz, Etzenricht, Windischeschenbach, Luhe-Wildenau, Eschenbach in der Oberpfalz, Altenstadt an der Waldnaab, Neustadt am Kulm, Störnstein, Eslarn, Pleystein, Waldthurn, Flossenbürg, Vorbach, Schlammersdorf, Schirmitz, Leuchtenberg, Parkstein, Speinshart, Theisseil, Irchenrieth, Kirchendemenreuth, Bechtsrieth, Neustadt an der Waldnaab, Vohenstrauß, Püchersreuth und Tännesberg.
Auch hier online zulassen
Häufige Fragen zur Zulassung in Vohenstrauß
Kann ich mein Auto in Vohenstrauß online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß.
Brauche ich für die Zulassung in Vohenstrauß einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß) gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten.
Wo ist die Zulassungsstelle für VOH-Kennzeichen?
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß, Friedrichstraße 25, 92648 Vohenstrauß.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Vohenstrauß?
Telefon +49 9602 79-3391, im Internet unter neustadt.de.
Ich ziehe nach Vohenstrauß: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen VOH-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Vohenstrauß?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Zulassen in Vohenstrauß nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Vohenstrauß online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit VOH reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, KFZ Zulassungsstelle Vohenstrauß.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Vohenstrauß müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (neustadt.de)
Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.