Kfz-Zulassung in Apolda
Für Kennzeichen mit AP und APD ist zuständig: Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda. Hier geht die Zulassung online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Apolda
| Behörde | Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | AP, APD |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Weimarer Land |
| Bundesland | Thüringen |
| Anschrift | Bahnhofstraße 28 99510 Apolda |
| Telefon | 03644 540729 |
| post.kfz-zulassung@weimarerland.de | |
| Internet | www.weimarerland.de |
| Termin vor Ort | nur mit Termin |
Amtsdaten geprüft am 20.7.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Weimarer Land
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Weimarer Land; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Apolda
Am Schalter bedient die Stelle nur mit vorher gebuchtem Termin. Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen.
Kennzeichen AP und APD: Bezirk und Gemeinden
Die Stelle gibt die Unterscheidungszeichen AP und APD aus. Welches Ihr Kennzeichen trägt, wählen Sie mit dem Wunschkennzeichen im Antrag.
Zum Bezirk gehören 35 Städte und Gemeinden: Am Ettersberg, Apolda, Bad Berka, Bad Sulza, Ballstedt, Blankenhain, Buchfart, Döbritschen, Eberstedt, Ettersburg, Frankendorf, Grammetal, Großheringen, Großschwabhausen, Hammerstedt, Hetschburg, Hohenfelden, Ilmtal-Weinstraße, Kapellendorf, Klettbach, Kranichfeld, Lehnstedt, Magdala, Mellingen, Nauendorf, Neumark, Niedertrebra, Obertrebra, Oettern, Rittersdorf, Schmiedehausen, Tonndorf, Umpferstedt, Vollersroda und Wiegendorf.
Auch hier online zulassen
Häufige Fragen zur Zulassung in Apolda
Kann ich mein Auto in Apolda online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land.
Brauche ich für die Zulassung in Apolda einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land) geht es nur mit gebuchtem Termin.
Wo ist die Zulassungsstelle für Kennzeichen mit AP und APD?
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Apolda?
Telefon 03644 540729, im Internet unter weimarerland.de.
Ich ziehe nach Apolda: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen AP-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Apolda?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Kann ich ein APD-Kennzeichen bekommen?
Die Stelle (Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land) gibt neben AP auch APD aus. Ob Ihre Wunschkombination frei ist, prüfen Sie im Antrag.
Zulassen in Apolda nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Apolda online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit AP, APD reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Weimarer Land.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Apolda müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (weimarerland.de)
Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.