Kfz-Zulassung in Hoyerswerda
Für HY-Kennzeichen ist zuständig: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda, Schloßplatz 2, 02977 Hoyerswerda. Hier geht die Zulassung online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Hoyerswerda
| Behörde | Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | HY |
| Zulassungsbezirk | Landkreis Bautzen |
| Bundesland | Sachsen |
| Anschrift | Schloßplatz 2 02977 Hoyerswerda |
| Internet | www.landkreis-bautzen.de |
| Termin vor Ort | nur mit Termin |
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 08:30–13:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:30–12:00, 13:00–18:00 |
| Mittwoch | 08:30–13:00 |
| Donnerstag | 08:30–12:00, 13:00–18:00 |
| Freitag | 08:30–13:00 |
Amtsdaten geprüft am 26.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Landkreis Bautzen
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Landkreis Bautzen; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
Vor Ort in Hoyerswerda
Am Schalter bedient die Stelle nur mit vorher gebuchtem Termin. Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen.
HY-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit HY.
Zum Bezirk gehören 60 Städte und Gemeinden: Bautzen, Puschwitz, Lichtenberg, Bernsdorf, Neschwitz, Lauta, Steina, Arnsdorf, Radeberg, Wachau, Spreetal, Königswartha, Neukirch, Rammenau, Frankenthal, Malschwitz, Pulsnitz, Wilthen, Haselbachtal, Weißenberg, Kamenz, Sohland an der Spree, Ohorn, Laußnitz, Hoyerswerda, Großröhrsdorf, Hochkirch, Königsbrück, Burkau, Radibor, Ottendorf-Okrilla, Panschwitz-Kuckau, Schwepnitz, Steinigtwolmsdorf, Wittichenau, Obergurig, Lohsa, Bischofswerda, Crostwitz, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Elstra, Großdubrau, Nebelschütz, Oßling, Räckelwitz, Großpostwitz, Göda, Kubschütz, Kühnicht, Groß Neida, Schirgiswalde-Kirschau, Doberschau-Gaußig, Elsterheide, Großharthau, Großnaundorf, Neukirch/Lausitz, Ralbitz-Rosenthal, Schmölln-Putzkau und Schönteichen.
Zulassen in der Nähe von Hoyerswerda
Häufige Fragen zur Zulassung in Hoyerswerda
Kann ich mein Auto in Hoyerswerda online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda.
Brauche ich für die Zulassung in Hoyerswerda einen Termin?
Online nicht. Am Schalter (Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda) geht es nur mit gebuchtem Termin.
Wo ist die Zulassungsstelle für HY-Kennzeichen?
Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda, Schloßplatz 2, 02977 Hoyerswerda.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Hoyerswerda?
im Internet unter landkreis-bautzen.de.
Ich ziehe nach Hoyerswerda: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen HY-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Hoyerswerda?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Zulassen in Hoyerswerda nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Hoyerswerda online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit HY reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Bautzen, Kfz-Zulassung Hoyerswerda.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Hoyerswerda müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (landkreis-bautzen.de)
Stand der Seite: . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.