Kfz-Zulassung in Mosbach
Für MOS-Kennzeichen ist zuständig: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach, Anton-Gmeinder-Straße 29, 74821 Mosbach. Hier geht die Zulassung online, ohne Termin.
Zulassung startenZuständige Zulassungsstelle für Mosbach
| Behörde | Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | MOS |
| Zulassungsbezirk | Neckar-Odenwald-Kreis |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Anschrift | Anton-Gmeinder-Straße 29 74821 Mosbach |
| Telefon | 06261 84-1330 |
| Internet | www.neckar-odenwald-kreis.de |
| Termin vor Ort | zu den Öffnungszeiten |
Standorte der Zulassungsstelle
- Zulassungsstelle Mosbach: Anton-Gmeinder-Straße 29, 74821 Mosbach (Hauptstelle)
- Zulassungsstelle Buchen: Henry-Dunant-Straße 6, 74722 Buchen
Öffnungszeiten laut Behörde
| Montag | 07:45–12:30 |
|---|---|
| Dienstag | 07:45–16:00 |
| Mittwoch | 07:45–12:30 |
| Donnerstag | 07:45–17:30 |
| Freitag | 07:45–12:00 |
Amtsdaten geprüft am 24.9.2026. Maßgeblich sind die Angaben der Behörde.
Zuständigkeit: Neckar-Odenwald-Kreis
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz oder an der Niederlassung. Diese Stelle gehört zum Zulassungsbezirk Neckar-Odenwald-Kreis; sie ist zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz dort liegt.
MOS-Kennzeichen: Bezirk und Gemeinden
Neue Kennzeichen des Bezirks beginnen mit MOS.
Zum Bezirk gehören 26 Städte und Gemeinden: Buchen, Rosenberg, Ravenstein, Elztal, Limbach, Hardheim, Seckach, Fahrenbach, Adelsheim, Neckarzimmern, Binau, Neckargerach, Haßmersheim, Schwarzach, Waldbrunn, Mosbach, Walldürn, Aglasterhausen, Hüffenhardt, Osterburken, Mudau, Billigheim, Zwingenberg, Obrigheim, Höpfingen und Schefflenz.
Zulassen in der Nähe von Mosbach
Häufige Fragen zur Zulassung in Mosbach
Kann ich mein Auto in Mosbach online anmelden lassen?
Ja, ohne Termin. Wir übermitteln den Antrag an: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach.
Brauche ich für die Zulassung in Mosbach einen Termin?
Online nicht. Wenn Sie selbst hingehen: Die Zulassungsstellen des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach und Buchen bitten um einen Termin, online oder telefonisch; ohne Termin können Sie vor Ort eine Wartemarke ziehen, müssen dann aber mit Wartezeit rechnen.
Wo ist die Zulassungsstelle für MOS-Kennzeichen?
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach, Anton-Gmeinder-Straße 29, 74821 Mosbach.
Wie erreiche ich die Zulassungsstelle in Mosbach?
Telefon 06261 84-1330, im Internet unter neckar-odenwald-kreis.de.
Wo buche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle für Mosbach?
Auf der Website der Behörde (book.timify.com). Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen Termin.
Ich ziehe nach Mosbach: Muss ich ein neues Kennzeichen nehmen?
Nein. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten; die Ummeldung auf die neue Anschrift kostet dann 44,90 €. Mit einem neuen MOS-Kennzeichen kostet sie 99,90 €. Zuständig ist ab dem Umzug: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach.
Was kostet die Kfz-Zulassung in Mosbach?
Anmeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung 99,90 € inklusive Gebühr der Zulassungsstelle, mit Kennzeichenschildern 119,80 €. Eine Ummeldung, bei der Halter und Kennzeichen gleich bleiben (etwa nach einem Umzug), 44,90 €. Bezahlt wird am Ende des Antrags.
Zulassen in Mosbach nach Anlass
So melden Sie Ihr Fahrzeug in Mosbach online an
- Fragen beantworten. Fahrzeug, Anlass, Zustand und Halter; daraus ergibt sich der richtige Antrag.
- Kennzeichen und Papiere eintragen. Das bisherige behalten, ein Wunschkennzeichen mit MOS reservieren lassen oder eines zuteilen lassen; dazu FIN, eVB-Nummer und die Angaben der Fahrzeugpapiere.
- Angaben prüfen und bezahlen. Am Ende des Antrags bezahlen, danach online mit Ausweis unterschreiben, ohne PIN. Der Antrag geht digital an: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Zulassungsstelle Mosbach.
- Bescheid per E-Mail erhalten. Zur Zulassungsstelle in Mosbach müssen Sie nicht.
Mehr zur Zulassung
Aus dem Ratgeber
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Antrag auf Zulassung
- § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Zuständigkeiten
- Website der Zulassungsstelle (neckar-odenwald-kreis.de)
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